IPSASB veröffentlicht Konsultationspapier zur Bilanzierung von Sozialleistungen

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30.07.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, um eine Diskussion der Bilanzierung von Sozialleistungen anzustoßen.

In seinem Konsultationspapier stellt der IPSASB insbesondere die folgenden drei grundsätzlichen Bilanzierungsansätze vor:

"Option 1": Methode des verpflichtenden Ereignisses. Diese Bilanzierungsmethode differenziert nicht zwischen der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialleistungen und sonstigen Verpflichtungen und macht die Bilanzierung davon abhängig, wann eine gegenwärtige Verpflichtung entsteht. Die Methode knüpft an die Definition einer Verpflichtung an, wie sie im Rahmenkonzept für die Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors enthalten ist.

"Option 2": Sozialvertrags-Methode. Diese Methode basiert auf der Sichtweise, dass zwischen Staat und Bürgern ein Sozialvertrag besteht, bei dem die Bürger Steuerzahlungen leisten, um dem Staat die Gewährung von Sozialleistungen zu ermöglichen. Hierdurch wird eine Analogie zu schwebenden Verträgen bei Handelsgeschäften hergestellt, so dass Verpflichtungen zur Gewährung von Sozialleistungen bilanziell anzusetzen sind, wenn sie durchsetzbar bzw. einklagbar werden.

"Option 3": Versicherungsmethode. Da zumindest manche Sozialleistungen nach dieser Sichtweise Ähnlichkeiten zu Versicherungsverträgen aufweisen, kommt bei dieser Methode ein Versicherungsbilanzierungsmodell unter Heranziehung von Barwerten zur Anwendung.

Stellungnahmen können bis zum 31. Januar 2016 eingereicht werden.

Das Konsultationspapier sowie die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des internationale Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC). Am 21. September 2015 bietet der IPSASB außerdem ein Internetseminar zur Einführung in das Konsultationspapier an.

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