Zusammenfassung der Rückmeldungen zu EFRAGs Stellungnahmeentwurf zur Klassifizierung von Schulden

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31.07.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im März 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, in dem die IASB-Vorschläge zur Klassifizierung von Schulden und entsprechende Änderungen an IAS 1 kommentiert wurden.

Am 10. Februar 2015 hatte der IASB den Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) veröffentlicht, der auf Folgendes abzielte:

  • Klarstellung, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen.
  • Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung einer Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen.
  • Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

EFRAG hatte einen Stellungsnahmeentwurf im März 2015 veröffentlicht, in dem EFRAG die Änderungsvorschläge des IASB unterstützte und darüber hinaus einige zusätzliche Leitlinien für spezifische Situationen anregte. Die endgültige Stellungnahme folgte im Juni 2015.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht wird auf die Rückmeldungen der Öffentlichkeit eingegangen und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass in den Rückmeldungen der EFRAG-Stellungnahmeentwurf zwar überwiegend Unterstützung fand, dass z.T. aber ein umfassenderes IASB-Projekt für erforderlich gehalten wurde, um eine einheitliche Bilanzierung sicherzustellen. EFRAG nahm daraufhin eine entsprechende Empfehlung in die finale Stellungnahme auf.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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