EU-Kommission führt Konsultation zur Verbesserung der Transparenz der Unternehmenssteuer durch

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18.06.2015

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Transparenz der Unternehmensbesteuerung eingeleitet. Auf der Grundlage dieser Konsultation soll beurteilt werden, ob eine Verpflichtung der Unternehmen zur Offenlegung weiterer Informationen über die von ihnen entrichteten Steuern einen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuergestaltung in der EU leisten kann.

Transparenzanforderungen gibt es derzeit für Banken im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie IV sowie im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie für in der Rohstoff- und Holzwirtschaft tätige Großunternehmen in Form einer nach Ländern untergliederten Berichterstattung. Die jetzt eingeleitete Konsultation soll Aufschluss darüber geben, ob die Ausweitung derartiger Offenlegungspflichten auf multinationale Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen einen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidung leisten kann.

Auf der Internetseite der EU-Kommission finden sie eine eigens eingerichtete Seite zur Konsultation, auf der ab morgen der Konsultationstext auch in deutscher Sprache verfügbar sein soll.

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