IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 ab

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17.06.2015

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 abgeschlossen. Diese Überprüfung nach der Einführung ist die zweite nach der Überprüfung von IFRS 8, die im Juli 2013 abgeschlossen wurde und die gleichzeitig dazu benutzt wurde, einen entsprechenden Prozess auszuarbeiten. Im Rahmen der Überprüfung von IFRS 3 ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit dem Standard die gesteckten Ziele im Wesentlichen erreicht wurden, aber es wurden auch einige Bereiche identifiziert, in denen weitere Untersuchungen vorgenommen werden sollen - insbesondere im Bereich der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Der Umfang der Überprüfung erstreckte sich nicht nur auf IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse selbst, sondern bezog auch Folgeänderungen an anderen Standards wie beispielsweise IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten mit ein. Die drei wesentliche Quellen für die Überprüfung waren dabei eine kritische Durchsicht wissenschaftlicher Literatur zu dem Thema, Rückmeldungen von Anlegern und anderen Abschlussadressaten und Rückmeldungen von Erstellern, Prüfern und Regulierern. Im Januar 2014 war eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht worden.

Die Fragen in denen im Rahmen der Überprüfung nachgegangen wurde, waren den folgenden Themengebieten gewidmet:

  • Definition eines Unternehmens,
  • beizulegender Zeitwert,
  • separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Bilanzierung negativer Geschäfts- oder Firmenwerte,
  • Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer,
  • nicht beherrschende Beteiligungen,
  • Stufenerwerbe und Verlust von Beherrschung,
  • Angaben und
  • etwaige weitere Themen, die die Stellungnehmenden aufbringen wollen.

Die Literaturdurchsicht ergab, dass die Bilanzierungsvorschriften im Wesentlichen ihre Zielsetzung erfüllen. Das gelte besonders auch für die Entscheidungsnützlichkeit von berichteten Informationen über Geschäfts- oder Vermögenswerte, sonstige immaterielle Vermögenswerte und Wertminderung von Geschäfts- oder Vermögenswerten.

Bei den Anlegern jedoch zeigte sich eine gemischte Sichtweise, da dort auch der Ruf laut geworden war, wieder zu planmäßiger Abschreibung von Geschäfts- oder Vermögenswerten zurückzukehren. Die Abschreibungsfrage wurde in letzter Zeit vermehrt diskutiert. Unter anderem widmet sich eine Forschungsgruppe von EFRAG/ASBJ/OIC sich dem Thema, und der ASBJ hat jüngst ein Forschungspapier dazu veröffentlicht.

Viele Ersteller, Prüfer und Regulierer identifizierten Herausforderungen bei der Umsetzung des Standards. Insbesondere ging es um die Definition eines Geschäftsbetriebs, die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von bedingten Gegenleistungen, Eventualschulden und immaterielle Vermögenswerte und die jährliche Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten. 

Als Ergebnis der Überprüfung hat der IASB in seiner neuen Abteilung 'Folgearbeiten aus der Überprüfung nach der Einführung' seines Arbeitsprogramms, die im Mai 2015 eingeführt wurde, zwei neue Forschungsprojekte ausgewiesen: Definition eines Geschäftsbetriebs und Geschäfts- oder Firmenwerte. Folgende Themen sollen im Rahmen dieser Projekte untersucht werden:

  • Wirksamkeit und Komplexität der Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Herausforderungen bei der Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs; und
  • Identifizierung und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von immateriellen Vermögenswerten wie beispielsweise Kundenbeziehungen  und Markennamen.

Weiterführende Informationen:

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