DRSC veröffentlicht zwei Entwürfe Deutscher Rechnungslegungs Standards

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12.03.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 30 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' und E-DRS 31 'Konzerneigenkapital' veröffentlicht. Stellungnahmen zu beiden Entwürfen werden bis zum 22. Mai 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung von E-DRS 30 verfolgt das DRSC das Ziel, die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung gem. §§ 301, 307 und 309 HGB, welche die Einbeziehung von Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode, die Behandlung ggf. bestehender Anteile anderer Gesellschafter sowie die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss regeln, zu konkretisieren. Dabei werden auch zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung beantwortet. Der Aufbau des Standards orientiert sich unmittelbar an der Struktur der handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem praktischen Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses. Der Standard Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) wird nach seiner Verabschiedung den bisherigen Standard DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss ersetzen. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

E-DRS 31 ist die überarbeitete Fassung von E-DRS 29. Der neue Entwurf fokussiert stärker auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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