Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 1 zur Klarstellung der Klassifizierung von Schulden

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24.03.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 1 veröffentlicht, die darauf abzielen, einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) möchte der IASB folgende Ziele erreichen:

  • Klarstellung, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen,
  • Verdeutlichung der Beziehung zwischen der Erfüllung  einer Verpflichtung und dem Abfluss von Ressourcen aus dem Unternehmen und
  • Neuordnung der Leitlinien in IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen, da sie die bestehenden Vorschriften in IAS 1 klarstellen, dass nur Rechte, die zum Bilanzstichtag vorliegen, zu berücksichtigen sind, wenn die sachgerechte Klassifizierung von Schulden bestimmt wird. Um jedoch weitere Abweichungen in der Praxis in der Zukunft zu vermeiden, empfiehlt EFRAG, dass zusätzliche Leitlinien zur Verfügung gestellt werden, die Situationen gelten, in denen die Rechte auf Aufschub einer Erfüllung einer Verpflichtung Bedingungen unterliegen, die nach dem Bilanzstichtag beurteilt werden, und Situationen, in denen die Tilgung von Schulden nach Ermessen der gegenparteil durch die Ausgabe von Anteilen erfolgen kann.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 3. Juni 2015 erbeten.

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