ESMA sieht keinen dringenden Bedarf für einen gemeinsamen Rechnungslegungsstandard für KMU in der EU

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21.05.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission genommen, die der Schaffung einer Kapitalmarktunion gilt. Den Aspekt der vereinheitlichten Rechnungslegung für alle Unternehmen, die an paneuropäischen Handelsplattformen notiert sind und grenzübergreifende Kapitalanlagen anstreben, sieht ESMA dabei nicht als vordringlich an.

ESMA weist in der Stellungnahme darauf hin, dass multilateralen Handelssysteme in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich gesehen würde. Daraus ergäben sich auch unterschiedliche Vorschriften. Während in den meisten Mitgliedstaaten die Anwendung der nationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgeschrieben sei, gebe es in anderen die Möglichkeit der freiwilligen IFRS-Anwendung. Es zeige sich allerdings, dass die IFRS-Option selten genutzt werde. ESMA schließt:

Das Fehlen eines Rechnungslegungsstandards für KMU auf EU-Ebene scheint nicht der ausschlaggebende Hinderungsgrund zum Zugang zu Finanzierung für diese Unternehmen auf nationaler Ebene zu sein; allerdings könnte die Anwendung eines gemeinsamen Rechnungslegungsstandards Unternehmen dabei helfen, attraktiver für grenzübergreifende Anleger zu werden.

Auf Grundlage dieser Schlussfolgerung schlägt ESMA vor, dass in allen Mitgliedstaaten für an multilateralen Handelssystemen notierte Unternehmen die Option eingeräumt werden sollte, freiwillig die IFRS anzuwenden. Später könne man gegebenenfalls überlegen, ob grenzübergreifende Investitionstätigkeiten durch einen gemeinsamen europäischen Rechnungslegungsstandard für an multilateralen Handelssystemen notierte KMU erleichtert werden könnten. Dabei sollte dieser Standard dann im Einklang mit den Ansatz- und Bewertungsvorschriften in den IFRS stehen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

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