DRSC reagiert auf die Agendakonsultation

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10.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat verschiedene Reaktionen im Zusammenhang mit der Agendakonsultation des IASB veröffentlicht: Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Fragebogenaktion des DRSC, Antwort auf den Stellungnahmeentwurf von EFRAG (nebst Entwurf der Antwort an den IASB) und Antwort auf EFRAGs eigene Agendakonsultation.

Das DRSC hatte im September einen kurzen Fragebogen veröffentlicht, um die Meinung der Öffentlichkeit zur geplanten Agendasetzung des IASB bis 2020 einzuholen. Insgesamt gingen 30 Rückmeldungen ein, eine für die Kürze der Zeit eine beachtliche Rücklaufquote. Der IFRS-Fachausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Stellungnahmen befasst und diese bei der Erarbeitung seiner Stellungnahme an den IASB berücksichtigt. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen und der Bericht über die Entscheidungen des Fachausschusses kann hier heruntergeladen werden.

Die Stellungnahme gegenüber dem IASB selbst ist derzeit nur als Entwurf verfügbar. Sie ist dem Kommentar gegenüber der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Entwurf einer Stellungnahme zur Agendakonsultation 2015 des IASB als Anhang beigefügt. In der Antwort auf den EFRAG-Stellungnahmeentwurf geht das DRSC unter anderem auf die Rolle der Überprüfungen von Standards nach deren Einführung sowie auf die Priorisierung der IASB-Forschungsprojekte ein. Sie können sich das Schreiben an EFRAG hier herunterladen.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs hatte EFRAG auch eine eigene Konsultation ins Leben gerufen, um zu eruieren, welche der proaktiven Projekte von EFRAG nach Meinung der Anwender für Europa die wichtigsten sind. In seiner Stellungnahme zu dieser Konsultation kritisiert der IFRS-Fachausschuss des DRSC unter anderem die fehlende Transparenz bei der Identifikation der Themen, die EFRAG derzeit proaktiv behandelt, und regt die Implementierung eines entsprechenden Prozesses an. Das Schreiben steht Ihnen hier zu Verfügung.

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