DRSC-Stellungnahme zur Agendakonsultation

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19.11.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine endgültoge Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen zweiter öffentlichen Konsultation veröffentlicht, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen.

Obwohl ein Großteil der Konsultation auf die Priorisierung der Projekte im Forschungsprogramm abzielt, hält das DRSC fest, dass es unabdingbar sei, dass den verbleibenden großen Projekten (Versicherungsverträge, Angabeninitiative und Rahmenkonzept) oberste Priorität eingeräumt wird.

Ein wichtiger Punkt ist für das DRSC auch die zunehmende Zerstückelung der Arbeit des IASB, bei der viele eng umrissene Projekte zeitgleich ablaufen, die aber nicht in einigen großen Entwurfsschüben abgewickelt, sondern Stück für Stück veröffentlicht werden. Als ein Beispiel nennt das DRSC die heute veröffentlichten vorgeschlagenen Änderungen an IAS 40, die ebenso gut im Rahmen der heute veröffentlichten jährlichen Verbesserungen hätten abgehandelt werden können. Die hohe Anzahl von separaten Entwürfen und letztlich dann auch separaten endgültigen Änderungen würden Ersteller und ihre Adressaten vor große Herausforderungen stellen.

Vor diesem Hintergrund drängt das DRSC den IASB, zu erwägen, ob nicht die Anzahl der vielen kleinen eng umrissenen Projekte reduziert werden kann. Das würde auch gleichzeitig einem weiteren großen Anliegen des DRSC dienen, der sich für weiterhin prinzipienorientierte Rechnungslegung ausspricht. Das DRSC warnt davor, in regelbasierte Rechnungslegung abzurutschen und nennt unter anderem die Klarstellung von IFRS 15, obwohl der Standard selbst bereits durch umfassende Leitlinien untermauert ist, als Beispiel.

Die in der endgültigen Stellunnahme enthaltene vorgeschlagene Priorisierung der Forschungsprojekte spiegelt auch die Ergebnisse einer Umfrage des DRSC zu diesem Thema wider. Wir hatten bereits über die Rückmeldungen und den Bericht zu deren Berücksichtigung nebst endgültiger Priorisierung berichtet. Darüber hinaus spricht sich das DRSC dafür aus, zusätzlich ein Forschungsprojekt zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche mit hoher Priorität in das Forschungsprogramm (Bewertungsphase) aufzunehmen.

Die Stellungnahme des DRSC gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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