ESMA hält IFRS 9 carve-out für Versicherungsaktivitäten für "keine gangbare Lösung"

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20.11.2015

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat zum Entwurf eines Schreibens der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) an die EU-Kommission Stellung genommen, mit der EFRAG die Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' ergänzt hat.

EFRAG hatte am 10. November den Entwurf eines Schreibens an die EU-Kommission veröffentlicht, in der festgehalten wurde, dass man "nicht in der Lage" sei, die Übernahmeempfehlung zu IFRS 9 auszuweiten, obwohl der IASB entschieden habe, einen Aufschub- und einen Überlagerungsansatz zwecks Adressierung des Problems noch im Dezember dieses Jahres vorzuschlagen. EFRAG argumentierte, dass endgültige Entscheidungen im zugehörigen Projekt erst frühestens in sechs bis neun Monaten gefällt werden und dass Unsicherheit besteht, ob der IASB eine sachgerechte Lösung zur Verfügung stellen wird, wenn er diese endgültigen Entscheidungen fällt.

Im Schreiben an EFRAG beton ESMA die Notwendigkeit, IFRS 9 vollständig umzusetzen und das Modell der erwarteten Verluste auf finanzielle Vermögenswerte zeitnah anzuwenden, da die Einführung des Modells der erwarteten Verluste die Antwort auf eine wichtige Aufforderung der G-20 nach der Finanzmarktkrise darstelle. Obwohl endgültige Änderungen an IFRS 4, mit denen das Problem adressiert werden, erst Mitte 2016 erwartet werden könnten, hebt ESMA hervor, dass der IASB rasch und angemessen auf EFRAGs Bedenken in Bezug auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens reagiert habe. ESMA schreibt:

ESMA wiederholt die Auffassung, dass vor dem Hintergrund ihres globalen Wesens ein europäischer carve-out keine gangbare Lösung für Versicherungsaktivitäten darstellt. [...] Angesichts der Lösung für die Versicherungsindustrie, die vom IASB entwickelt wird, ist ESMA der Ansicht, dass EFRAG die Übernahme von IFRS 9 für Europa so schnell wie möglich ermöglichen sollte.

Zugang zu vollständigen Stellungnahme in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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