Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf von Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14

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13.10.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/5 'Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan' genommen.

Der Fachausschuss begrüßt die Bemühungen des IASB im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan. Deshalb stimmt er den im Entwurf vom Juni 2015 enthaltenen vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 zu. Sie stellen nach Meinung des Ausschusses eine hilfreiche Klarstellung der bestehenden Vorschriften dar.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 lehnt der Ausschuss allerdings ab. Sie ständen im Konflikt mit grundlegenden Konzepten von IAS 19 und würden vermutlich zu einer Verringerung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit und ohne Planänderung, -kürzung oder -erfüllung führen. Der Ausschuss weist auch darauf hin, dass der IASB früher bereits einmal eine Aktualisierung von versicherungsmathematischen Annahmen erwogen, dann aber verworfen hat. Nach Meinung des Ausschusses kann der IASB keine überzeugenden neuen Argumente vorweisen, die eine Änderung der damaligen Schlussfolgerung unterstützen würden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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