DRSC spricht sich gegen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 aus

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08.10.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28' genommen.

Im August 2015 hat der IASB den Entwurf ED/2015/7 mit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Mit den Änderungen soll bewirkt werden, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 so lange auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist.

Der Fachauschuss spricht sich gegen die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts aus. Ausschlaggebend hierfür ist für ihn insbesondere, dass die Änderungen bereits verabschiedet und veröffentlicht wurden und inhaltlich auf breite Zustimmung trafen.

Die Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie hiervon der Internetseite des DRSC herunterladen. Sie wurde auch an die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) übermittelt, die in ihrem Stellungnahmeentwurf Anfang September Zustimmung zur Verschiebung signalisiert hatte.

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