Informationsschreiben zur Finanzberichterstattung der FMA
02.10.2015
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Informationsschreiben zur Finanzberichterstattung von Emittenten veröffentlicht. Das Schreiben gilt der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom November 2013 in Österreich durch die BörseG-Novelle.
Das Informationsschreiben zur Finanzberichterstattung stellt insbesondere klar, ob Emittenten in der Übergangsphase zum neuen BörseG Quartalsberichte bzw. Zwischenmitteilungen veröffentlichen müssen. Sie können es sich hier von der Internetseite der FMA herunterladen.