Geteilte Meinungen zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vom September 2014

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09.10.2015

Mit dem heutigen Ablauf der Kommentierungsfrist zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 zwecks Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 auf unbestimmte Zeit bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist wird deutlich, dass die Anwender geteilter Meinung sind, ob dieser Vorschlag finalisiert werden soll.

Im August 2015 hatte der IASB in seinem Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von 2014 aufzuschieben, weil er sich einer Reihe von Sachverhalten im Zusammenhang mit IAS 28 - einschließlich der Adressierung eines Konflikts der Septemberänderungen mit IAS 28 - umfassender im Rahmen seines Forschungsprojekts zur Bilanzierung nach der Equity-Methode annehmen möchte. Mit der vorgeschlagenen Verschiebung soll erreicht werden, dass Unternehmen nicht kurz nacheinander mehrfach die Art und Weise ändern müssen, wie sie IAS 28 anwenden.

Die Anwender, die sich gegen eine Verschiebung aussprechen, weisen darauf hin, dass die im September 2014 veröffentlichten Änderungen breite Unterstützung erfuhren (in den Stellungnahmen zum Entwurf ED/2012/6) und den vollständigen Konsultationsprozess durchlaufen haben. Sie weisen auch darauf hin, dass die Änderungen zu verbesserter Klarheit und reduzierten Abweichungen in der Praxis für die meisten der Transaktionen führen, die in den Anwendungsbereich dieser Änderungen fallen, während der identifizierte Konflikt in IAS 28.31 nur eine kleine Anzahl von Geschäftsvorfällen betrifft. Unter den Stellungnahmenden, die den Vorschlag des IASB nicht unterstützen, befinden sich neben dem DRSC auch die Standardsetzer aus Australien und Neuseeland sowie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA).

Anwender, die sich für eine Verschiebung aussprechen betonen insbesondere, dass der Aufschub wichtig ist, um Unternehmen zu ermöglichen, nicht zweimal die Art und Weise ändern zu müssen, wie sie IAS 28 anwenden. Sie sind allerdings geteilter Meinung, ob die vorzeitige Anwendung weiterhin gestattet sein sollte, da einige der Meinung sind, dass so Abweichungen in der Praxis reduziert werden können, während andere fürchten, dass dadurch noch größere Abweichungen entstehen könnten. Alle Parteien sind sich einig, dass bei der Finalisierung einer Verschiebung der IASB seine Arbeiten im Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode priorisieren und rasch zu Ergebnissen kommen muss. Unter den Unterstützern des Vorschlags des IASB finden sich der kanadische, der koreanische und der spanische Standardsetzer. Im September hatte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, in der sie sich vorläufig für einen Aufschub aussprach. Allerdings wurde eine endgültige Stellungnahme noch nicht veröffentlicht.

Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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