Angolanische Zentralbank erstattet Bericht über der Stand der IFRS-Übernahme durch angolanische Banken

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02.09.2015

In einer 'Präsentation für den Markt' hat die Abteilung für Regulierung und Organisation des Finanzsystem der angolanischen Zentralbank über den gegenwärtigen Stand der IFRS-Umsetzung durch Banken in Angola Bericht erstattet. Pläne für eine IFRS-Übernahme waren im März 2014 vorgestellt worden, und angolanische Banken müssen die IFRS ab 2016 anwenden.

Die drei 'Regulierungspakete', mit denen die IFRS als Berichterstattungsrahmen für angolanische Banken verankert werden sollen und die im August 2014, Dezember 2014 und März 2015 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurden, sind in ihrer endgültigen Fassung noch nicht veröffentlicht worden, aber in der Präsentation wird bestätigt, dass Banken, die am 31. Dezember 2015 mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen, ab dem 1. Januar 2016 die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden müssen:

  • Gesamtvermögen von mehr als AKZ 300.000 Millionen;
  • börsennotiert oder Tochtergesellschaft eines börsennotierten Unternehmens (allerdings hat Angola noch keine Börse);
  • ein oder mehrere Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland;
  • Sitz in Angola, aber Tochtegresellschaft eines ausländischen Unternehmens; oder
  • Tochtergesellschaft einer Bank, die mindestens eins dieser Kriterien erfüllt.

Alle anderen Banken müssen die IFRS wie vom IASB herausgegeben ab dem 1. Januar 2017 anwenden, können dies aber freiwillig bereits ebenfalls ab dem 1. Januar 2016 tun.

Auf der Internetseite der Zentralbank haben Sie Zugang zur Präsentation, die auch eine Analyse der Fortschritts der Übernahme und einen Zeitplan für die Publikation der neuen Gesetze bietet (nur in portugiesischer Sprache verfügbar).

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