AOSSG hat Zweifel, dass der 'Überlagerungsansatz' die beste Lösung für die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard ist

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17.09.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) hat zur jüngsten Diskussion des IASB zur Adressierung der Auswirkungen, die sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und des kommenden Standards zu Versicherungsverträgen ergeben, Stellung genommen.

Im Juli 2015 hat der IASB vorläufig entschieden, IFRS 4 Versicherungsverträge zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen zu adressieren. Der dabei entwickelte Ansatz, der inzwischen als "Überlagerungsansatz" bezeichnet wird, sieht vor, Unterschiede in den Beträgen, die nach IFRS 9 Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, und den Beträgen, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aus dieser herauszunehmen und stattdessen im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen.

Die AOSSG-Mitglieder sind nicht vollständig überzeugt, dass dies der beste Ansatz ist, der gewählt werden kann. Sie glauben, dass diese Lösung für Versicherer schwer umzusetzen sein würde, die Teil eines größeren Finanzierungsunternehmens sind, und ebenso nicht Versicherungsaktivitäten berücksichtigt, die Teil eines Konzerns sind, der bereits IFRS 9 angewendet hat. Die Mitglieder befürchten auch, dass die Lösung den Ausweis von Erfolgen durch Versicherer schwieriger machen könne und sogar die Ansicht verstärken könnte, dass Beträge, die durch das sonstige Gesamtergebnis fließen, keine Quelle entscheidungsnützlicher Informationen sind.

In dem Schreiben an den IASB schlägt die AOSSG daher vor, dass ein Angleichen der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und des kommenden Standards zu Versicherungsverträgen die bessere Lösung sein könnte. Die Mitglieder sind allerdings unterschiedlicher Meinung, wie dies umgesetzt werden könnte. Einige schlagen vor, dass es Versicherern gestattet sein sollte, IAS 39 weiter anzuwenden, einige glauben, dass lokale Regulierer am besten den Umfang einer solchen Option bestimmen könnten, einige glauben, dass die beste Lösung wäre, IFRS 9 zweimal anwenden zu können.

Das Schreiben der AOSSG kommt zu einem günstigen Zeitpunkt. Bei seiner Sitzung nächste Woche wird der IASB zusätzlich zum "Überlagerungsansatz" auch einen "Aufschubansatz" erörtern, der zu einer möglichen Verschiebung von IFRS 9 führen könnte.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

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