EFRAG verlängert Kommentierungsfrist für Konsultationsdokumente zum Rahmenkonzeptentwurf
29.09.2015
Im Nachgang der IASB-Entscheidung, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept zu verlängern, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ihrerseits entschieden, die Kommentierungsfrist für ihre drei sich auf das Rahmenkonzept beziehenden Dokumente, die derzeit kommentiert werden können, zu verlängern.
Am 22. September 2015 folgte der IASB einer früheren Empfehlung des Stabs und verlängerte die Kommentierungsfrist für die Entwürfe vom Mai 2015 bis zum 25. November 2015. EFRAG hatte zu den Stimmen gehört, die eine Verlängerung der Kommentierungsfrist gefordert hatten. Nachdem diese nun gewährt wurde, hat EFRAG die Kommentierungsfrist für die eigenen entsprechenden Konsultationsdokumente bis zum 18. November 2015 verlängert:
- EFRAG-Konsultationspapier zum Rahmenkonzeptentwurf
- EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zur Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept
- EFRAG-Rahmenkonzeptbulletin zur Berichterstattung in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Gesamtergebnis
Eine Presseerklärung zur Verlängerung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.