EFRAG unterstützt Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28, schlägt weitere Aussetzung des Übernahmeprozesses vor

  • EFRAG Image

09.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28' veröffentlicht. Gleichzeitig hat EFRAG der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess für diese Änderungen weiter auszusetzen.

Im August 2015 hat der IASB den Entwurf ED/2015/7 mit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Mit den Änderungen soll bewirkt werden, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 so lange auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist.

Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen, da man der Meinung ist, dass diese dem IASB die Möglichkeit geben, die Probleme aus der Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Equity-Methode umfassend zu adressieren, dass der IASB damit Gelegenheit haben wird, nachträglich identifizierte Probleme und Herausforderungen zu erwägen, und dass damit das Risiko gemindert wird, innerhalb kurzer Zeit verschiedene Änderungen an IAS 28 umsetzen zu müssen.

EFRAG hat außerdem an die EU-Kommission geschrieben und die weitere Aussetzung des Übernahmeprozesses in Bezug auf die Änderungen vom September 2014 empfohlen. Derzeit ruht der Prozess aufgrund einer EFRAG-Empfehlung vom Februar 2015.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.