IASB entscheidet, einen IFRS 9-Aufschub vorzuschlagen

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23.09.2015

Bei seiner heutigen Sitzung hat der IASB die Pattsituation in Bezug auf den "Aufschubansatz" vom Montag zugunsten der Verschiebung aufgelöst.

Während der Sitzung am 21. September hatte der IASB einen möglichen Aufschubansatz zusätzlich zu dem sogenannten "Überlagerungsansatz" vom Juli und Übergangserleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen erörtert. Der IASB einigte sich über die Details dieses möglichen Aufschubs, aber bei der endgültigen Abstimmung ergab sich eine Pattsituation, da sieben Mitglieder dafür stimmten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für bestimmte Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen, aufzuschieben, bis der neue Standard zu Versicherungsverträgen veröffentlicht ist. Gleichzeitig stimmten ebenfalls sieben Mitglieder dagegen. Während der heutigen Sitzung wurde die Abstimmung zugunsten des Vorschlags einer Verschiebung entschieden.

Der IASB erwog heute ebenfalls, ob es eine zeitliche Beschränkung bei dem möglichen Aufschub geben solle - man entschied sich, einen Aufschub bis 2021 vorzuschlagen. Wird der neue Versicherungsstandard mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens 2020 veröffentlicht, begrenzt dies den Aufschub ebenfalls auf 2020. Der IASB erwartet, einen endgültigen Versicherungsstandard 2016 herausgeben zu können. Ein Entwurf, in dem sowohl der Überlagerungsansatz als auch der Aufschubansatz vorgeschlagen werden sollen, soll noch vor Ende des Jahres herausgegeben werden.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine Presseerklärung zur Entscheidung des Boards zur Verfügung.

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