DRSC-Stellungnahme zum IFRS 9 betreffenden IDW-Entwurf ERS HFA 48

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16.08.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich durch seinen IFRS-Fachausschuss kritisch mit den Vorschlägen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klärung von Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt.

Die Stellungnahme des DRSC befasst sich sowohl mit dem ursprünglichen Entwurf vom 13. Mai 2016 als auch mit der Fortsetzung von ERS HFA 48, die vom IDW am 14. Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Das DRSC hat zum Entwurf inhaltich und redaktionell Stellung genommen und setzt sich dabei kritisch u.a. mit den folgenden Regelungsbereichen auseinander:

  • Einbeziehung des Fremdwährungsrisikos in die Chancen und Risiken im Rahmen der Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts.
  • Analyse des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein zu klassifizierender Vermögenswert gehalten wird.
  • Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte.
  • Hedge Accounting

Generell merkt das DRSC kritisch an, dass der Entwurf durch die ausführliche Paraphrisierung von IFRS 9 sehr ausführlich und damit schwer lesbar geraten sei. Des Weiteren werde nicht deutlich genug, welche Ausführungen eher für Finanzdienstleister relevant und welche auch für Nichtfinanzdienstleister von Bedeutung sind.

Da das IDW einzelne Teile von ERS HFA 48 noch nicht fertiggestellt hat (u.a. den Abschnitt zu Wertminderungen), versteht das DRSC seine Stellungnahme als vorläufig und noch nicht abgeschlossen.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung können Sie sich von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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