Bekanntmachung von drei neuen Deutschen Rechnungslegungsstandards

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24.02.2016

Im Bundesanzeiger vom 23. Februar 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 22 'Konzerneigenkapital', Nr. 23 'Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss' und Nr. 24 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschlus' durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden.

Zugang zu den Standardtexten haben Sie über die Internetseite des Bundesanzeigers:

Informationen zu Hintergrund, Entwicklung und Inhalten der einzelnen Standards finden sich auf der Internetseite des DRSC.

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