CFA Institut setzt sich für umfassendes und einheitliches elektronisches Format von Abschlüssen in der EU ein

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26.02.2016

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat in einem Schreiben an die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Bedeutung eines einheitlichen elektronischen Formats von Abschlüssen für Investoren unterstrichen, das sämtliche Abschlussbestandteile umfasst. Darüber hinaus müsse für eine bessere Lesbarkeit der in elektronischer Form via XBRL erstellten Abschlüsse gesorgt werden.

ESMA hatte im vergangenen Jahr Schritte unternommen, um die Vorschriften in der EU-Transparenzrichtlinie von 2013 umzusetzen, die darauf abzielen, Einreichungen von Abschlüssen für Emittenten zu erleichtern und die eingereichten Informationen zugänglicher für Anleger und Regulierer zu machen, um eine bessere Analyse und Vergleiche zu ermöglichen. Eine der Vorschriften der geänderten Richtlinie besagt, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. ESMA hatte im September 2015 eine öffentliche Konsultation zu den erforderlichen fachlichen Umsetzungsstandards angestoßen.

Die Überlegungen der ESMA gehen dem CFA Institut allerdings nicht weit genug, da sie nicht das volle Potenzial des elektronischen Berichtsformats ausschöpften, die Transparenz nur bedingt verbesserten und so nur einen sehr begrenzten Nutzen für Ersteller und Nutzer stifteten. So sollen Abschlüsse nach den Vorstellungen von ESMA weiterhin im pdf-Format veröffentlicht und nur die primären Abschlussbestandteile in strukturiert-elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Nach Auffassung des CFA Instituts müssten unter Nutzung von XBRL (eXtensible Business Reporting Language) nicht nur die Zahlenangaben in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung etikettiet, d.h. mit sog. XBRL-tags versehen werden, sondern darüber hinaus quantitative Angaben im Anhang sowie Textblöcke im Lagebericht (management commentary). Erfolge dies nicht, müssten Nutzer zu Analysezwecken letztlich meistens doch wieder Rückgriff auf den Abschluss im pdf-Format nehmen.

Das CFA-Institut kritisiert darüber hinaus, dass ESMA nicht konsequent genug den Weg in Richtung eines Einreichens von Abschlüssen im XBRL-Format gehe, sondern eine Doppeleinreichung sowohl in strukturiert-elektronischer Form als auch im pdf-Format vorsehe. Dies berge Fehlerpotenzial und widerspreche u.a. der Zielsetzung, die Erstellung, Analyse und Nutzung von Finanzinformationen zu beschleunigen sowie Kosten zu reduzieren. Die Lösung könne hier die Implementierung von iXBRL (in-line eXtensible Business Reporting Language) sein, da hierdurch im Wege von XBRL eingereichte Informationen für Menschen in einem ihnen vertrauten Format lesbar würden.

Das Schreiben des CFA-Instituts an ESMA können Sie auf der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen.

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