Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf IFRS 9

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08.02.2016

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2015/11 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)' genommen, den dieser am 9. Dezember 2015 herausgegeben hat.

In unserer Stellungnahme zum Entwurf halten wir folgende Punkte fest:

  • Im Entwurf werden valide Gründe für das Einführen einer temporären Lösung von Sachverhalten identifiziert, die aus dem Übergang auf zwei große, miteinander in Verbindung stehende Standards zu unterschiedlichen Zeitpunkten resultieren.
  • Es sollte die Option bestehen, die Anwendung von IFRS 9 aufzuschieben, und ein Kriterium der vorherrschenden Geschäftstätigkeit auf Grundlage des Buchwerts von Schulden ist eine sachgerechte Möglichkeit, zu bestimmen, ob diese Option angewendet werden kann. Allerdings hegen wir Bedenken in Bezug auf die Methode für die Überprüfung dieses Kriteriums, und wir sind auch der Ansicht, dass dieses nicht nur auf Ebene der Berichtseinheit überprüft werden sollte.
  • Der vorgeschlagene Zeitpunkt für das Auslaufen des Aufschubansatzes ist sachgerecht. Wir drängen den IASB, sein erneuten Erörterungen des neuen Versicherungsstandards unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsaktivitäten rasch abzuschließen, damit der Zeitpunkt des neuen Standards in den Aufschubzeitraum fällt.

Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass ein klar definiertes Versicherungsunternehmen von der Anwendung des Aufschubansatzes nicht ausgeschlossen werden sollte, nur weil es Teil eines größeren Konzerns ist. Daher empfehlen wir, dass die Überprüfung der vorherrschenden Geschäftstätigkeit auf Konzernebene und jeder Ebene unterhalb der Konzernmutter in Form eines Wasserfallmodells erfolgen sollte. Des Weiteren unterbreiten wir einige Vorschläge, wie die Überprüfung der vorherrschenden Geschäftstätigkeit modifiziert werden kann, um sicherzustellen, dass der temporäre Aufschub von einer angemessenen Gruppe von Unternehmen genutzt werden kann.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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