DRSC veröffentlicht vorgeschlagenen Änderungsstandard
08.02.2016
Das DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 7 (E-DRÄS 7) veröffentlicht. Mit diesem Entwurf soll DRS 16 'Zwischenberichterstattung' hauptsächlich an die geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, die aus dem am 26. November in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) resultieren.
Die wesentliche Änderung resultiert aus dem Wegfall der Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung bzw. Quartalsfinanzberichterstattung, der durch die Änderung von § 37x WpHG a.F. durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie hervorgerufen wird.
Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 21. März 2016 erbeten. Er steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.