ESMA-Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/11

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02.02.2016

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Stellung zum IASB-Entwurf genommen, mit dem die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen.

ESMA unterstützt beide vorgeschlagenen Ansätze - den Überlagerungsansatz und den Aufschubansatz -, da diese unterschiedliche Sachverhalte adressieren, die von der Art der Geschäftstätigkeit und der Konzernstruktur abhängen. Beide Ansätze sollten als Option zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf beide Ansätze regt ESMA allerdings Verbesserungen an: Beim Überlagerungsansatz seien zusätzliche Leitlinien dazu notwendig, welche Vermögenswerte in Bezug zu Verträgen stehen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen, da unterschiedliche Interpretationen zu erheblichen Abweichungen in der Praxis führen können. Beim Aufschubansatz ist ESMA der Meinung, dass das Kriterium der "vorherrschenden Geschäftstätigkeit" verfeinert werden muss, um alle Schulden zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit dem Begeben von Versicherungsverträgen im Zusammenhang stehen; eine Anwendung des Ansatzes unterhalb der Ebene der Berichtseinheit lehnt ESMA allerdings ab, damit nicht zwei Rechnungslegungsmethoden innerhalb eines Abschlusses angewendet werden.

Sie können sich die englischsprache Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

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