IDW-Eingabe zur Änderung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen

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05.02.2016

Wie berichtet hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des HGB verabschiedet und will diesen nun in den parlamentarischen Raum einbringen will. Im Zusammenhang damit hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine Eingabe an den Rechtsausschuss des Bundesstages gesendet.

Das IDW setzt sich als Reaktion auf den Kabinettsbeschluss dafür ein, die Durchschnittsberechnung nicht auf zehn Jahre, sondern auf 15 oder zumindest auf 12 Jahre auszudehnen. Nur so würden die Unternehmen nachhaltig entlastet. Hier sei schnelles Handeln erforderlich, da die Regelung für Geschäftsjahre gelten soll, die nach dem 31. Dezember 2015 enden, aber rückwirkend angewendet werden darf. Sie steht damit wahlweise auch für Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 offen. Daher argumentiert das IDW, dass die Unternehmen zeitnah Sicherheit bräuchten. 

Sie können sich das Schreiben an den Rechtsausschuss direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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