Neue, geänderte und vorgeschlagene AFRAC-Stellungnahmen

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21.07.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine neue und eine klargestellte Stellungnahme veröffentlicht und schlägt die Überarbeitung einer weiteren vor.

AFRAC-Stellungnahme 29 Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf IFRS-Abschlüsse befasst sich mit der Frage, wie die Verpflichtung zur Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie diese Maßnahmen in den IFRS-Abschlüssen von Energielieferanten zu behandeln sind, sowie mit den Auswirkungen des EEffG auf IFRS-Abschlüsse von Unternehmen, die keine Energielieferanten iSd EEffG sind, wenn sie anrechenbare Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, die gem IAS 38.12 identifizierbar sind. Sie finden die Stellungnahem hier auf der Internetseite von AFRAC.

Klarstellung AFRAC-Stellungnahme 28 IAS 12 Ertragsteuern – Outside Basis Differences (IFRS) wurde in Bezug auf Randziffer 14 klargestellt, die den Ausnahmebestimmungen zum Nichtansatz einer latenten Steuerschuld gemäß IAS 12.39 gewidmet ist. Zugang zur klargestellten Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC haben Sie hier.

Schließlich hat AFRAC den Entwurf einer Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 21 Konzernabschlüsse nach § 245a UGB an das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) veröffentlicht. Rückmledungen zum Entwurf (hier auf der AFRAC-Internetseite verfügbar) werden bis zum 19. August 2016 erbeten.

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