Anwender glauben, die Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte muss vom Board adressiert werden

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16.03.2016

Im November 2015 hat das IFRS Interpretations Committee ein mögliches Projekt zur Klarstellung der Vorschriften in IFRS 9 und IAS 39 in Bezug auf die Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte erörtert und vorläufig entschieden, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Die Stellungnahmen zu dieser vorläufigen Agendaentscheidung zeigen, dass die Anwender der Meinung sind, dass es keine Option sein kann, sich des Problems nicht anzunehmen.

Das Interpretations Committee war zu seiner negativen Agendaentscheidung gekommen, indem es argumentierte, dass der Sachverhalt zu komplex sei, um ihn im Rahmen eines eng umrissenen Projekts abzuarbeiten, und dass informelle Rückmeldungen von einzelnen IASB-Mitglieder ergeben hätten, dass es "wenig Appetit" gäbe, ein solches Projekt auf die Agenda zu nehmen.

Die Reaktionen der Anwender (einschließlich ESMA, dem japanischen Standardsetzer ASBJ, dem DRSC und Deloitte) fielen Angesichts der Tatsache, dass (i) weder IAS 39 noch IFRS 9 Vorschriften enthalten, die im Hinblick auf die Ausbuchung von modifizierten Vermögenswerten ausreichend sind, was das Risiko von Abweichungen in der Praxis birgt; (ii) die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten bereits ein Sachverhalt ist, der in der Praxis auftritt; (iii) solche Transaktionen vor dem Hintergrund des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds vermutlich vermehrt auftreten werden; und (iv) möglicherweise unter IFRS 9 zusätzliche Sachverhalte auftreten können, in einigen Fällen recht scharf aus. In der Stellungnahme des DRSC heißt es:

Wir halten die Entscheidung für nicht sachgerecht, da es hier bereits Probleme in der Praxis gibt. Während das IFRS IC die Sichtweise einnimmt, dass es "derzeit" nicht sachgerecht sei, sich des Problems anzunehmen und dass es nicht "im Rahmen einer Interpretation" gelöst werden könne, weisen wir auf die Tatsache hin, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, ein Problem zu adressieren, selbst wenn es ein umfassendes ist.

In einer weiteren Stellungnahme wird hinzugefügt:

Tatsächlich ist dieser Sachverhalt seit einigen Jahren ein strittiger Bereich, der vom Committee bisher in jedem Jahr von 2012 bis 2015 diskutiert worden ist.

Der Sachverhalt soll bei der kommenden Sitzung des IFRS Interpretation Committee am 22. März 2016 ab 16:40h erörtert werden. Trotz der eingegangenen Stellungnahmen (alle mit Ausnahme einer empfehlen weitere Maßnahmen) empfiehlt der Stab, die Agendaentscheidung mit nur einigen wenigen editorischen Änderungen zu finalisieren, da die eingegangenen Stellungnahmen keinen neuen Erkenntnisse ergeben hätten.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie das entsprechende Agendapapier, das als Anhang B alle eingegangenen Stellungnahmen enthält.

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