DPR-Prüfungsschwerpunkte 2017
03.11.2016
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2017 bekanntgegeben.
Neben den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten, die die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) bereits Ende Oktober 2015 bekanntgegeben hat, stellen die folgenden beiden Punkte nationale Prüfungsschwerpunkte dar:
- Anteile an anderen Unternehmen
- Ermessensentscheidungen bei „atypischen“ Fällen (IFRS 10, IFRS 11, IAS 28) und Vollständigkeit der jeweiligen Anhangangaben (Nichtkonsolidierung ohne Stimmrechtsmehrheit, Konsolidierung trotz fehlender Stimmrechtsmehrheit, Anwendung der Equity-Methode)
- Änderung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens (Konsolidierungszeitpunkt, Neubewertung von Anteilen)
- Beurteilung der quantitativen und qualitativen Wesentlichkeit
- Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen
- Werthaltigkeitstests bei Hinweis auf Wertminderung
- Annahmen bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags
- Einbeziehung von Schulden bei der Ermittlung des Nutzungswerts und des Buchwerts
- Nachweis der Wertuntergrenze und Prüfung zusätzlicher Anhangangaben bei nicht vollständiger Erfassung der rechnerischen Wertminderung einer wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheit
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.