Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile

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09.11.2016

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Vorschläge des IASB und macht folgende Anmerkungen:

  • Die Zurverfügungstellung eines umfassenderen Rahmens für die Unterscheidung von Geschäftsbetrieben und Gruppen von Vermögenswerten und dadurch Verringerung der Arbeitslast für Ersteller im Vergleich mit den gegenwärtigen Leitlinien in IFRS 3 wird begrüßt;
  • es wird anerkannt, dass die Entwicklung eines ‘Screening Tests’ schwierig ist; man ist aber der Meinung, dass der Test wie derzeit vorgesehen zum Teil zu nicht sachgerechten Ergebnissen führen kann;
  • es gibt Unterstützung für die Nutzung zweier unterschiedlicher Sätze von Kriterien in Abhängigkeit davon, ob Ergebnisse (Outputs) vorliegen, wobei Verfeinerungen vorgeschlagen werden;
  • EFRAG begrüßt die Verwendung erläuternder Beispiele, wobei vorgeschlagen wird, den Schwerpunkt eher auf Bereiche zu legen, in denen ein bedeutendes Maß an Ermessensentscheidungen notwendig ist.

Ferner drängt EFRAG den IASB und den FASB bei ihren jeweiligen Vorschlägen zu konvergierten Lösungen zu kommen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG.

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