Neue AFRAC-Stellungnahme gegenüber dem IASB

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15.11.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' genommen.

AFRAC begrüßt die Initiative von IASB und FASB zur Bereitstellung weiterer Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Geschäftsvorgang einen Erwerb eines Geschäftsbetriebes oder den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten darstellt. Allerdings hält AFRAC fest, dass obwohl die vorgeschlagenen Änderungen, vor allem in den Fällen, wo die “screening tests” anwendbar sind, ansprechend erschienen, das Ergebnis einer solchen Beurteilung nicht in allen Situationen aussagekräftig sein köönte. AFRAC diskutiert in seiner Stellungnahme Bereiche, in denen die vorgeschlagenen Leitlinien überdacht und gegebenenfalls angepasst werden sollten.

Des Weiteren hebt AFRAC hervor, dass die Beurteilung, ob ein Geschäftsvorgang einen Erwerb eines Geschäftsbetriebes darstellt oder nicht, von erheblicher Bedeutung sei, da die Einstufung als Geschäftsbetrieb oder als Gruppe von Vermögenswerten zu grundlegend anderen Zahlen in den Jahresabschlüssen führen könne.

Darüber hinaus regt AFRAC an, weitere Aspekte zu IFRS 3 zu behandeln und klarzustellen. Insbesondere fordert AFRAC den IASB auf, die Arbeit bezüglich anderer Themen, die während der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 aufgekommen sind, zu forcieren (beispielsweise iZm der Bialnzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten oder der Wirksamkeit und Komplexität von Werthaltigkeitstests der Firmenwerte).

AFRAC stimmt den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 hinsichtlich der Bilanzierung von zuvor gehaltenen Anteilen zu.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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