DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11

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07.10.2016

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2016/1 'Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11)' genommen.

In seiner Stellungnahme zum Entwurf befürwortet das DRSC grundsätzlich das Ziel des IASB, klarere Anwendungshinweise für die Definition eines Geschäftsbetriebs zu entwickeln. Dennoch ist das DRSC der Ansicht, dass die derzeit vorgeschlagenen Änderungen wenig hilfreich sind, um zu differenzieren, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde. Konkret werfe die Anwendung des „screening tests“ diverse Fragen auf. Ferner scheine kein einheitliches Verständnis über die Komponenten eines Geschäftsbetriebs, d.h. „input“, „process“ und „output“, zu existieren. Letztlich schienen auch die im ED enthaltenen Anwendungsbeispiele nicht auf die vorgeschlagenen Änderungen abgestimmt zu sein bzw. bliebe die Anwendung der Definition von Geschäftsbetrieb weiterhin unklar.

Den vorgeschlagenen Änderungen zur Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile stimmt das DRSC hingegen vollkommen zu. Die Vorschläge würden nach Sicht des DRSC zu einer einheitlichen Bilanzierung führen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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