EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 2 vom Juni 2016

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07.10.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen hinsichtlich des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni herausgegebene Änderung 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung'.

Die Änderungen an IFRS 2 gelten der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Sie adressieren verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abgehandelt hat.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden bis zum 10. November 2016 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

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