Übernahme von IFRS 15 in europäisches Recht

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31.10.2016

Die Europäische Union hat IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' für die Anwendung in Europa übernommen. In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2016/1905 vom 22. September 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 29. Oktober 2016 wird der Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden übernommen, den der IASB im Mai 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem (später geänderten) des IASB (1. Januar 2018 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der Standard für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

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