Saudische Kapitalmarktbehörde begrenzt Bewertungsänderungen beim Übergang auf IFRS

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18.10.2016

Börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien müssen ab dem 1. Januar 2017 IFRS wie von der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) übernommen anwenden. Die saudische Kapitalmarktbehörde (Capital Market Authority, CMA) hat jetzt eine Erklärung herausgegeben, dass in den ersten drei Jahren nach dem Übergang auf IFRS saudische Unternehmen für die Bewertung von Sachanlagen, Renditeimmobilien und immateriellen Vermögenswerten nur das Kostenmodell verwenden dürfen.

In der Erklärung wird keine Begründung für diese Entscheidung angegeben, allerdings mangelt es in Saudi-Arabien an liquiden Märkten. Außerdem ist nach den bisher anzuwenden SOCPA-Standards vorgeschrieben, Vermögenswerte zu Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt ohne spätere Folgebewertung zu bewerten, daher ist Bewertungsexpertise derzeit möglicherweise noch nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.

Bei immateriellen Vermögenswerten hat die CMA-Entscheidung wenig Auswirkungen, da es in IAS 38 heißt, dass immaterielle Vermögenswerte können nur dann zum Neubewertungsbetrag (auf der Basis des beizulegenden Zeitwertes) abzüglich späterer Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen geführt werden können, wenn sich der beizulegende Zeitwert aus einem aktiven Markt ableiten lässt.

Unternehmen vorzuschreiben, das Kostenmodell für Sachanlagen und Renditeimmobilien zu verwenden, ist eine zulässige Option nach IAS 16 und IAS 40. Daher werden die sich ergebenden Abschlüsse saudischer Unternehmen weiterhin im Einklang mit den IFRS stehen.

Die CMA hält jedoch fest, dass die betroffenen Unternehmen die geschätzten Änderungen im beizulegenden Zeitwert ihrer Vermögenswerte im Anhang angegeben werden sollten. Des Weiteren weist die CMA darauf hin, dass sie die Entscheidung nach Ablauf der drei Jahre überprüfen wird, um festzustellen, ob die Kostenbewertungsvorschrift verlängert oder ob die Neubewertungsmethode zulässig werden soll.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Erklärung auf der Internetseite der CMA.

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