Erster Bericht der EU-Kommission über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB

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13.09.2016

Im April 2014 trat eine EU-Verordnung in Kraft, um spezielle Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 zu unterstützen. Die Verordnung bildet die rechtliche Grundlage für die Mitfinanzierung der IFRS-Stiftung, von EFRAG und von PIOB. Nach der Verordnung muss die Kommission einen jährlichen Bericht zur Tätigkeit der Begünstigten des Programms erstellen. Der erste Bericht liegt nun vor.

In Bezug auf die Aktivitäten der IFRS-Stiftung werden im Bericht folgende Schlussfolgerungen gezogen (die Verweise auf IFRS 4 sind als Verweise auf den neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu lesen, der innerhalb der nächsten sechs Monate als IFRS 17 erwartet wird):

Zur Frage, ob die IFRS
  • verschiedene Geschäftsmodelle gebührend berücksichtigen: IFRS 9 erkennt ausdrücklich die Bedeutung von Geschäftsmodellen bei der Bewertung von Finanzinstrumente[n] an, und IFRS 15 gilt als ausreichend flexibel, um verschiedenen Geschäftsmodellen Rechnung zu tragen. Das Rahmenkonzept räumt den Geschäftsmodellen mehr Raum ein;
  • die tatsächlichen Folgen von wirtschaftlichen Transaktionen widerspiegeln: Das wird von IFRS 15 erreicht, und auch IFRS 16 versucht, die tatsächlichen Folgen von wirtschaftlichen Transaktionen besser widerzuspiegeln und die dringend erforderliche Transparenz in Bezug auf die Leasingvermögenswerte und -schulden der Unternehmen zu schaffen. Der Standard IFRS 4 Versicherungsverträge, der derzeit vom IASB fertiggestellt wird, soll ebenfalls eine realistischere Darstellung und eine bessere Vergleichbarkeit der Ertragslage der Versicherungsbranche in den verschiedenen Regionen ermöglichen. Ferner führt das Rahmenkonzept die wirtschaftliche Betrachtungsweise ein, die zur angemessenen Darstellung der wirtschaftlichen Transaktionen von Bedeutung ist;
  • nicht zu komplex sind: IFRS 9 ist ein komplexer Standard, der jedoch Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung für Finanzinstrumente eingeführt hat. Gemäß der von der EFRAG vorgelegten Übernahmeempfehlung enthält IFRS 9 jedoch keine komplexen Inhalte, die die Verständlichkeit beeinträchtigen könnten. IFRS 15 ist komplexer als der Vorgängerstandard, was jedoch insofern gerechtfertigt ist, als der vorherige Standard nicht mehr angemessen war, um der Komplexität der modernen Geschäftstransaktionen Rechnung zu tragen.
  • künstliche kurzfristige und schwankungsbedingte Verzerrungen verhindern: IFRS 15 verhindert solche Schwankungen wirksam, da der Standard spezifische Bestimmungen für den Fall enthält, dass Unsicherheit in Bezug auf die Erfassung künftiger Erlöse besteht. Im Hinblick auf IFRS 4 Versicherungsverträge wird sich die EFRAG mit diesem Aspekt nach der Veröffentlichung des Standards durch das IASB während des Übernahmeprozesses befassen.

Die Kommission bekräftigt außerdem ihre Unterstützung für die Wiederaufnahme des Vorsichtsprinzips in das Rahmenkonzept und begrüßt die umfassende Auswirkungsanalyse zu IFRS 16.

In Bezug auf EFRAG hält die Kommission fest, dass die Organisation nun gut gerüstet sei, um ihren Stellungnahmen größere Legitimität zu verleihen und wesentlich zur Erreichung des Ziels beizutragen, dass Europa mit einer Stimme spricht. Der verbesserte Umfang der Bewertung zu der Frage, inwieweit neue oder vorgeschlagene Rechnungslegungsanforderungen dem öffentlichen Interesse dienlich sind, wird gelobt.

Im Hinblick auf PIOB hält die Kommission fest, dass sie die Finanzierungsentwicklungen in den kommenden Jahren weiterhin beobachten und mit anderen Interessenträgern zusammenarbeiten wird, um sicherzustellen, dass sich das PIOB auf eine klare, stabile, diversifizierte und angemessene Finanzierungsregelung stützen kann.

Den vollständigen Bericht in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

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