Nachrichten

DRSC Image
Deutschland - neu Image

DRSC beginnt zweite Phase der IFRS-Evaluation

25.03.2024

Das DRSC hat die zweite Phase einer Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland mit einer öffentlichen Podiumsdiskussion und der Veröffentlichung eines entsprechenden Fragebogens angestoßen.

Zu der Podiumsdiskussion hat das DRSC eine kurze Zusammenfassung verfasst und stellt verwendeten Folien zur Verfügung. Zudem hat das DRSC eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den im Zeitraum von März bis September 2023 in Phase 1 durchgeführten Interviews veröffentlicht.

Des weiteren hat das DRSC jetzt einen Online-Fragebogen für Erstellervon Jahres- und Konzernabschlüssen freigeschaltet. Aufbauend auf den Interviews der Phase 1, wendet sich die Phase 2 zielgerichtet an einzelne Gruppen, beginnend mit den Erstellern. Neben der Betrachtung des Status quo erfolgt im Rahmen der Befragung auch eine Erhebung des Meinungsbilds zur Einführung einer etwaigen optionalen Anwendung der IFRS im Jahresabschluss. Weiterführenden Informationen und Zugang zum Fragebogen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Termin 2014 Image

Lehrseminar zu IFRS 18

25.03.2024

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) am 22. April 2024 ein virtuelles Lehrseminar zu IFRS 18 'Darstellung und Angaben im Abschluss' abhalten.

Ziel des Seminars ist es, Akademiker, die uin der Rechnungslegungslehre aktiv sind, über die neuen Vorschriften in IFRS 18 zu informieren, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Veranstaltung soll auch die akademische Diskussion und Forschung anregen, die für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 18 entscheidend sein wird.

Das Seminar wird in drei Abschnitte gegliedert sein: 1) neu definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung; 2) Vorschriften zur Aggregierung und Disaggregierung, und 3) von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der EAA.

Deutschland - neu Image

Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

25.03.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht.

Ziel des Entwurs ist die Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), mit der die Bereitstellung zuverlässiger, relevanter und vergleichbarer Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte sichergestellt werden soll. Die darin enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen der CSRD mit folgenden vorgeschlagenen Änderungen:

  • Die Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung soll durch die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht nach definierten Format- und Inhaltsvorgabenvorgaben ersetzt werden.
  • Von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen erstmals auch Drittstaatenunternehmen mit inländischen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen erfasst werden.
  • Als Teil des (Konzern-)Lageberichts soll der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig Gegenstand einer inhaltlichen Prüfung werden.
  • Die Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten hinsichtlich des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sollen zusammengeführt und können fortan auch in einer Erklärung zusammengefasst werden.
  • Unternehmen, die ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, haben den (Konzern-)Lagebericht in dem durch die ESEF-Verordnung festgelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat aufzustellen.
  • Der (Konzern-)Lagebericht ist inklusive des Prüfungsvermerks über den Nachhaltigkeitsbericht in deutscher Sprache offenzulegen.

Zugang zum Referentenentwurf haben Sie auf der Internetseite des BMJStellungnahmen können bis zum 19. April 2024 an das BMJ übermittelt werden.

Auf der Internetseite des DRSC finden Sie einen achtseitigen Kürzüberblick über den Referentenentwurf.

ISSB-Sitzung Image

Mitschrift von der Märzssitzung des ISSB

22.03.2024

Der ISSB hat am 13. März 2024 in Frankfurt getagt. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte bei der Sitzung für Sie übersetzt.

Das folgende Thema wurde diskutiert:

ISSB-AgendakonsultationDer ISSB diskutierte die strategische Ausrichtung seiner Aktivitäten. Der ISSB beschloss, neue Forschungs- und Standardsetzungsprojekte in Angriff zu nehmen, die Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 zu unterstützen, die SASB-Standards zu verbessern, die Konnektivität zwischen den Vorschriften in den Nachhaltigkeits- und den Finanzberichterstattungsstandards zu verfolgen, die Interoperabilität der ISSB-Standards mit anderen Nachhaltigkeitsstandards zu gewährleisten und mit den Interessengruppen zusammenzuarbeiten. Der ISSB beschloss außerdem, einen hohen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 zu legen, einen etwas geringeren Schwerpunkt auf die Verbesserung der SASB-Standards und den Beginn neuer Forschungs- und Standardsetzungsprojekte zu legen und diesen Aktivitäten die gleiche Aufmerksamkeit zu schenken, Ressourcen zu reservieren, um dem ISSB Flexibilität zu geben, und keinen Schwerpunkt auf Konnektivität, Interoperabilität und die Einbindung von Interessengruppen festzulegen, wobei anerkannt wird, dass diese Aktivitäten integraler Bestandteil der gesamten Arbeit des ISSB sind.

Die vollständige Mitschrift von der Sitzung finden Sie hier.

DPOC-Sitzung Image

DPOC genehmigt verkürzte Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen

21.03.2024

In einer zusätzlichen Sitzung diskutierte der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) heute eine mögliche verkürzte Stellungnahmefrist für den Entwurf des IASB zu Strombezugsverträgen, der im Mai 2024 veröffentlicht werden soll.

Der IASB erläuterte während der Sitzung seine Gründe für den Vorschlag einer verkürzten Stellungnahmefrist:

  • Der IASB fügte das Projekt zu Strombezugsverträgen im Juli 2023 als dringliches Projekt hinzu, nachdem Interessengruppen um eine zeitnahe Lösung des Problems gebeten hatten. Nachdem der Stab eine mögliche Lösung entwickelt hatte, erörterte der IASB das Thema in allen Sitzungen von Dezember 2023 bis März 2024.
  • Der IASB geht davon aus, dass er im Mai 2024 einen Entwurf veröffentlichen und die Änderungen noch 2024 finalisieren wird, um das von den Interessengruppen geforderte Ziel einer zeitnahen Lösung zu erreichen.
  • Während des gesamten Projekts hat der IASB die Interessengruppen umfassend eingebunden - "schon in der Sandkiste mit ihnen gespielt" -, so dass die Interessengruppen wissen, was auf sie zukommt, und nur zu den fachlichen Details Stellung nehmen müssen.
  • Der IASB hat den Status des Projekts und die Fortschritte während des Projekts immer klar kommuniziert.
  • Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um eng umrissene Änderungen, die nur bestimmte Vorschriften in IFRS 9 betreffen.
  • Die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen würde keine Belastung für die Ersteller darstellen.

Der DPOC folgte der Argumentation des IASB und stellte lediglich einige klärende Fragen. Schließlich stimmte er einer verkürzten Stellungnahmefrist von 90 Tagen zu.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie die folgenden weiterführenden Informationen:

ITCG Image

IFRS-Stiftung beruft neue ITCG-Mitglieder

21.03.2024

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennungen und Wiederernennungen von mehreren Mitgliedern der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) bekannt gegeben. Alle Ernennungen und Wiederernennungen treten zum 1. April 2024 in Kraft.

Zwei neue Organisationen werden nun mitwirken sowie ein neuer Vertreter einer Organisation, die bereits beteiligt war. Vier Mitglieder von teilnehmenden Organisationen wurden wiederernannt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

DPOC-Sitzung Image

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

20.03.2024

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 21. März 2024 eine zusätzliche Sitzung abhalten. Die Tagesordnung und die Papiere für diese Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Die Tagesordnung für die Sitzung des DPOC umfasst die folgenden Themen:

Donnerstag, 21. März 2024

  • Einführung
  • Strombezugsverträge: Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 in Bezug auf Strombezugsverträge
  • Schreiben an den DPOC zu Einreichungen an das Interpretations Committee zu klimabezogenen Zusagen

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung stehen hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.Agenda hierpapers for the meeting are available on the IFRS Foun­da­tion's website

IDW Image

Neue IDW-Podcast-Reihe

20.03.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine neue Podcast-Reihe ins Leben gerufen: "Fit für die Nachhaltigkeit". Sie bietet Unternehmen und Wirtschaftsprüfern kompaktes Expertenwissen zu den neuesten ESG-Regulierungen.

Die Pilotfolge (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) beleuchtet Motive und Bandbreite der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung und gibt einen Überblick zum Aufbau der Podcast-Reihe und den Themen der kommenden Staffeln.

 

IDW Image

IDW-Stellungnahme zum ESMA-Leitlinienentwurf für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

20.03.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf die Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu einem Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information, GLESI) geantwortet.

In der Stellungnahme zur Konsultation weist das IDW unter anderem darauf hin, dass die bestehenden Auslegungsunsicherheiten der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Enforcement berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang begrüßt das IDW, dass ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien entwickeln, sondern dass ESMA wesentliche kontroverse Fragen zur Berichterstattung sowie Unklarheiten und fehlende spezifische Leitlinien, die während des Enforcement-Prozesses entdeckt werden, an die Europäische Kommission – als Standardsetzer für die ESRS – weiterleiten soll.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC letzte Woche

20.03.2024

Die Fachausschüsse des DRSC haben im März wie folgt getagt: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. März, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. März 2024. Von diesen Sitzungen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während seiner 36. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • Überarbeitung DRS 20

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen: 

  • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)
  • Interpretationsaktivitäten
  • Vorbereitung ASAF-Sitzung März 2024

    Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.