Nachrichten

Sir David Tweedie Image

IASB-Vorsitzender spricht vor den Finanzministern der EU

16.03.2010

Heute spricht der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie vor dem Rat für Wirtschaft und Finanzen (Economic and Financial Affairs Council, ECOFIN) der Europäischen Union.

Er erstattet Bericht zu den Fortschritten, die der IASB beim Erreichen der Harmonisierungsziele erzielt hat, die die G-20 gefordert hatte. Er spricht außerdem über Sachverhalte, die von der G-20 und der EU im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise aufgebracht worden waren. Sir Davids vorbereitete Ansprache in englischer Sprache können Sie hier herunterladen (26 KB).
Grossbritannien Image

Britische Finanzdienstleistungsbehörde warnt vor 'Bilanzierungsanomalien'

15.03.2010

Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA, die Banken- und Wertpapieraufsicht in Großbritannien) hat einen Bericht zum Ausblick auf Finanzrisiken herausgegeben (Financal Risk Outlook 2010, 2,96 MB).

In dem Bericht werden die Finanzinstitute gewarnt, dass 'Bilanzierungsanomalien' das Risiko bergen, Gewinne in einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation berichten zu müssen – was die FSA prophezeit. Dies könne geschehen, da nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften gestattet ist, Asset Backed Securities zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren, während Credit Default Swaps erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die FSA ermahnt die Finanzinstitute deshalb, in ihren Angaben klare Aussagen zu tätigen.

Die künftige Entwicklung von Risiken kann aufgrund von Bilanzierungsanomalien falsch beurteilt werden. Bilanzierungsanomalien, die auf eine unterschiedliche Behandlung von Handels- und Bankbuch zurückgehen, bergen die Gefahr, dass die künftige Entstehung von Risiken nicht klar verstanden und kommuniziert wird. Vor der Krise haben viele Banken und Investmentbanken sog. negative Basistrades abgeschlossen, also Asset Backed Securities gehalten und Schutz in Form von CDS gegen denselben Namen erworben. Beide Seiten des Geschäfts wurden ursprünglich im Handelsbuch geführt. Nachfolgend haben einige Banken – im Rahmen einer zulässigen bilanziellen Behandlungsweise – die ABS in das Bankbuch übertragen, während die CDS im Handelsbuch blieben. Bei dieser Behandlungsweise führt jede Verschlechterung im wirtschaftlichen Umfeld infolge einer daraus resultierenden Vergrößerung des Credit Spreads sofort zu einem Gewinn im Handelsbuch, während die ABS-Werte im Bankbuch solange unverändert bleiben, bis ein tatsächlicher Ausfall zu einer Wertminderung der Vermögenswerte führt.

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IOSCO-Prinzipien zur Datensammlung über Hedge-Fonds

15.03.2010

Der fachliche Ausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat Einzelheiten einer Vorlage zur weltweiten Sammlung von Informationen über Hedge-Fonds, auf die man sich verständigt hat, veröffentlicht.

Die Vorlage ist dazu gedacht, die Sammlung auf den Austausch einheitlicher und vergleichbarer Daten zwischen den Aufsichtsbehörden und anderen berufenen Organisationen zu ermöglichen, um eine internationale Zusammenarbeit der Aufsichten bei der Identifizierung möglicher systemischer Risiken in diesem Sektor zu erleichtern. IOSCO ist der Ansicht, dass die Teilnehmer u.a. am besten über ihre Handelstätigkeiten, die Märkte, in denen sie tätig sind, Finanzierung und Informationen über die Gegenparteien beobachtet werden können.

Es gibt elf vorgeschlagene Kategorien an Informationen, die sowohl aufsichtliche als auch systemische Daten einbeziehen und auf den Empfehlungen zur Datensammlung aufbauen, die im Abschlussbericht über die Beaufsichtigung von Hedge-Fonds (aus dem Juni 2009) niedergelegt sind. Bei diesen Kategorien handelt es sich um:

Allgemeine Informationen über Manager und Berater

Erfolgslage und Anlegerinformationen hinsichtlich gedeckter Fonds

Gemanagte Vermögenswerte

Produktrisikopositionen (brutto und netto) sowie Konzentrationen an Klassen von Vermögenswerten

Geografische Risikopositionen, brutto und netto

Sachverhalte im Zusammenhang mit Handel und Umschlag

Sachverhalte im Zusammenhang mit Vermögenswerten/Schulden

Kreditaufnahme

Risikosachverhalte

Risikopositionen aus der Bonität der Gegenpartei

Sonstige Sachverhalte

IOSCO empfiehlt, dass die erste Übung zur Datensammlung nach bestem Gewissen im September 2010 erfolgen sollte (infolge der in vielen Rechtskreisen im Gang befindlichen Gesetzesentwicklung). Weitere Informationen in englischer Sprache:

Presseerklärung (168 KB)

Abschlussbericht über die Beaufsichtigung von Hedge-Fonds Juni 2009 (277 KB)

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EFRAG-Aufsichtsrat tagt am 26. März

15.03.2010

Der Aufsichtsrat der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Freitag, den 26. März 2010 in Brüssel tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
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Beirat für ein EFRAG-Projekt zu einem Rahmenkonzept für Angaben

15.03.2010

Ein Projekt zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben ist als Teil der pro-aktiven Tätigkeiten der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) aufgenommen worden.

Ziel des Projekts soll sein, einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Darstellung und der Relevanz von Informationen in Abschlüssen zu leisten. Das Projekt steht unter der Leitung von EFRAG und wird vom britischen ASB unterstützt. Als Teil des Projekts soll ein paneuropäischer Beirat eingerichtet werden, um die Arbeiten zu unterstützen, und EFRAG bittet um Nominierungen für die Mitgliedschaft in diesem Beirat. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.
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DRSC-Stellungnahme zur EU-Konsultation zum IFRS für KMU

15.03.2010

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahme an die EU zum Konsultationspapier zum IFRS für KMU verabschiedet.

Das DRSC hat die Entwicklung des IFRS für KMU und die entsprechenden Feldversuche in Deutschland eng begleitet. Der endgültige IFRS für KMU wurde vom DRSC sorgfältig geprüft. Trotz einiger verbleibender Kritikpunkte ist das DRSC der Meinung, dass dieser Standard für die Anwendung durch eine große Gruppe von Unternehmen in Europa und in Deutschland geeignet ist. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (118 KB).
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Zusammenfassung der IFRSIC-Agendaentscheidungen aktualisiert

13.03.2010

Wir haben unsere Zusammenfassung der Sachverhalte, die das IFRSIC nicht in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hat, aktualisiert, um die endgültigen Entscheidungen widerzuspiegeln, die das IFRSIC auf seiner Sitzung im März 2010 getroffen hat.

Unsere Zusammenfassung beinhaltet nunmehr 180 Sachverhalte:

IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Bestimmung der funktionalen Währung einer Investmentholdinggesellschaft

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Ermessen der Anteilseigner

IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Wechselwirkung mit den Übergangsvorschriften von IFRS 8

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Bemessungseinheit bei Termingeschäften mit volumetrischer Optionalität

Europaeische Union Image

DTT-Mitgliedsfirmen antworten auf die Konsultation der EU hinsichtlich IFRS für KMU

13.03.2010

Die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Mitgliedsfirmen von Deloitte Touche Tohmatsu (DTT) haben eine gemeinsame Antwort auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen übermittelt.

Die Kommission leitete die Konsultation im November 2009 ein, um ein Verständnis für die Sichtweise der Adressaten in der EU hinsichtlich des IFRS für KMU zu gewinnen. Die Kommission sagte, dass die Antworten der Kommission bei ihrer derzeitigen Überprüfung der Bilanzrichtlinien eine Hilfe sein werden. Die Sichtweise der europäischen Mitgliedsfirmen von DTT ist insgesamt die folgende:

Wir glauben, dass der IFRS für KMU für eine weit verbreitete Anwendung innerhalb von Europa und für Unternehmen jeder Art und Größe taugt, vorausgesetzt solche Unternehmen erstellen Mehrzweckabschlüsse. Der IFRS für KMU ist ein qualitativ hochwertiger, globaler, prinzipienbasierter Standard, der von Spezialisten rund um den Globus mittels eines ausgedehnten Konsultationsprozesses entwickelt wurde, und wir glauben, dass seine Anwendung Nutzern (durch eine erhöhte Vergleichbarkeit der Abschlüsse) und Erstellern (durch verminderte Kosten für Konzerne und Skaleneffekte im Allgemeinen) nutzbringend und der Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels, der Dienstleistungen – darunter Bilanzierung und Prüfung – sowie des Kapitalverkehrs dienlich wäre. Im europäischen Kontext glauben wir, dass dies dazu beitragen kann, den Binnenmarkt eine Realität für kleinere Unternehmen werden zu lassen, und den vielen Unternehmen, die nicht an einem geregelten Markt notiert sind, aber grenzüberschreitend in der EU tätig sind, Nutzen bringen kann. Zudem mag er die Kosten für die Standardsetter in den Mitgliedstaaten verringern.

Weiterführende Informationen:

Antwort der DTT-Mitgliedsfirmen des europäischen Wirtschaftsraums auf die Konsultation (in englischer Sprache, 39 KB)

Konsultationspapier (68 KB)

Standard Image

Zweite der zwei gebundenen Ausgaben der IFRS 2010 jetzt verfügbar

12.03.2010

Der IASB hat die Gesamtausgabe der IFRS für 2010 (das 'rote Buch') herausgegeben.

Dabei handelt es sich um die herkömmliche Gesamtausgabe, die die jeweils aktuelle Fassung der IFRS und der sie unterstützenden Materialien (veranschaulichende Beispiele, Umsetzungsleitlinien, die Grundlage für Schlussfolgerungen sowie abweichende Meinungen) enthält, wie sie vom IASB bis zum 1. Januar 2010 herausgegeben worden sind. Das schließt jene Standards ein, die erst nach dem 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwenden sind. Im Januar hatte der Board eine Fassung der Gesamtausgabe veröffentlicht (das 'blaue Buch'), die lediglich jene Verlautbarungen enthält, deren Anwendung zum 1. Januar 2010 verpflichtend ist. Die wesentlichen Änderungen im roten Buch betreffen die Einfügung

eines neues Standards: IFRS 9

eines überarbeiteten Standard: IAS 24 (die Fassung 2003 von IAS 24, die ersetzt wurde, hat man weggelassen – die ersetzte Fassung kann für 2009 und 2010 weiterhin angewendet werden)

Änderungen an den IFRS, die als eigenständige Dokumente erschienen sind

Änderungen an den IFRS, die im Rahmen des zweiten jährlichen Verbesserungsprojekt erschienen sind

Änderungen an anderen IFRS infolge der Änderung überarbeiteter oder geänderter Standards ('Folgeänderungen')

zwei neue Interpretationen: IFRIC 18 und 19

Aufgrund des zunehmenden Umfangs der Inhalte wird das rote Buch 2010 in zwei Bänden erscheinen:

Band A enthält die IFRS ohne Anhänge nebst Einführungen und erläuternden Überschriften.

Band B enthält die (unverbindlichen) Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen, Umsetzungsleitlinien und veranschaulichende Beispiele.

Sie können das Werk jetzt auf der Internetseite des IASB bestellen. Das rote Buch kostet ebenso wie das blaue Buch £60 plus Versandkosten (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Erwerben Sie das rote und das blaue Buch zusammen, beträgt der Gesamtpreis £90 plus Versandkosten.

IASB und FASB Image

Mitschrift von der gemeinsamen Sondersitzung von IASB und FASB am 11. März 2010

12.03.2010

IASB und FASB kamen am 11. März 2010 für eine gemeinsame Sondersitzung in den Geschäftsräumen des IASB in London zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung gemacht haben, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung. Die reguläre Märzsitzung des Boards wird in der kommenden Woche stattfinden.

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