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DPOC genehmigt verkürzte Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen

21.03.2024

In einer zusätzlichen Sitzung diskutierte der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) heute eine mögliche verkürzte Stellungnahmefrist für den Entwurf des IASB zu Strombezugsverträgen, der im Mai 2024 veröffentlicht werden soll.

Der IASB erläuterte während der Sitzung seine Gründe für den Vorschlag einer verkürzten Stellungnahmefrist:

  • Der IASB fügte das Projekt zu Strombezugsverträgen im Juli 2023 als dringliches Projekt hinzu, nachdem Interessengruppen um eine zeitnahe Lösung des Problems gebeten hatten. Nachdem der Stab eine mögliche Lösung entwickelt hatte, erörterte der IASB das Thema in allen Sitzungen von Dezember 2023 bis März 2024.
  • Der IASB geht davon aus, dass er im Mai 2024 einen Entwurf veröffentlichen und die Änderungen noch 2024 finalisieren wird, um das von den Interessengruppen geforderte Ziel einer zeitnahen Lösung zu erreichen.
  • Während des gesamten Projekts hat der IASB die Interessengruppen umfassend eingebunden - "schon in der Sandkiste mit ihnen gespielt" -, so dass die Interessengruppen wissen, was auf sie zukommt, und nur zu den fachlichen Details Stellung nehmen müssen.
  • Der IASB hat den Status des Projekts und die Fortschritte während des Projekts immer klar kommuniziert.
  • Bei den vorgeschlagenen Änderungen handelt es sich um eng umrissene Änderungen, die nur bestimmte Vorschriften in IFRS 9 betreffen.
  • Die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen würde keine Belastung für die Ersteller darstellen.

Der DPOC folgte der Argumentation des IASB und stellte lediglich einige klärende Fragen. Schließlich stimmte er einer verkürzten Stellungnahmefrist von 90 Tagen zu.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie die folgenden weiterführenden Informationen:

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IFRS-Stiftung beruft neue ITCG-Mitglieder

21.03.2024

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennungen und Wiederernennungen von mehreren Mitgliedern der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) bekannt gegeben. Alle Ernennungen und Wiederernennungen treten zum 1. April 2024 in Kraft.

Zwei neue Organisationen werden nun mitwirken sowie ein neuer Vertreter einer Organisation, die bereits beteiligt war. Vier Mitglieder von teilnehmenden Organisationen wurden wiederernannt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

20.03.2024

Der Ausschuss für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC) wird am 21. März 2024 eine zusätzliche Sitzung abhalten. Die Tagesordnung und die Papiere für diese Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Die Tagesordnung für die Sitzung des DPOC umfasst die folgenden Themen:

Donnerstag, 21. März 2024

  • Einführung
  • Strombezugsverträge: Genehmigung einer verkürzten Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 in Bezug auf Strombezugsverträge
  • Schreiben an den DPOC zu Einreichungen an das Interpretations Committee zu klimabezogenen Zusagen

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung stehen hier auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zur Verfügung.Agenda hierpapers for the meeting are available on the IFRS Foun­da­tion's website

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Neue IDW-Podcast-Reihe

20.03.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine neue Podcast-Reihe ins Leben gerufen: "Fit für die Nachhaltigkeit". Sie bietet Unternehmen und Wirtschaftsprüfern kompaktes Expertenwissen zu den neuesten ESG-Regulierungen.

Die Pilotfolge (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) beleuchtet Motive und Bandbreite der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung und gibt einen Überblick zum Aufbau der Podcast-Reihe und den Themen der kommenden Staffeln.

 

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IDW-Stellungnahme zum ESMA-Leitlinienentwurf für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

20.03.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auf die Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu einem Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information, GLESI) geantwortet.

In der Stellungnahme zur Konsultation weist das IDW unter anderem darauf hin, dass die bestehenden Auslegungsunsicherheiten der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Enforcement berücksichtigt werden sollten. In diesem Zusammenhang begrüßt das IDW, dass ESMA und die nationalen Aufsichtsbehörden keine allgemeinen Anwendungsleitlinien entwickeln, sondern dass ESMA wesentliche kontroverse Fragen zur Berichterstattung sowie Unklarheiten und fehlende spezifische Leitlinien, die während des Enforcement-Prozesses entdeckt werden, an die Europäische Kommission – als Standardsetzer für die ESRS – weiterleiten soll.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC letzte Woche

20.03.2024

Die Fachausschüsse des DRSC haben im März wie folgt getagt: Gemeinsamer Fachausschuss am 14. März, Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fachausschuss Finanzberichterstattung dann getrennt am 15. März 2024. Von diesen Sitzungen stehen jetzt Mitschnitte zur Verfügung.

Während seiner 36. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • Überarbeitung DRS 20

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während des öffentlichen Teils seiner 26. Sitzung hat der Fachausschuss Finanzberichterstattung die folgenden Themen besprochen: 

  • IASB-Entwurf IASB/ED/2023/5 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1)
  • Interpretationsaktivitäten
  • Vorbereitung ASAF-Sitzung März 2024

    Die Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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    Accountancy Europe nimmt Stellung zu den ESMA-Leitlinien für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

    19.03.2024

    Accountancy Europe hat sich an der Konsultation der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) zu einem Entwurf von Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information, GLESI) beteiligt.

    In der Stellungnahme zur Konsultation schlägt Accountancy Europe vor:

    • die Rolle und den Schwerpunkt der Durchsetzungsbehörden bei der Durchsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären;
    • die (unterschiedliche) Rolle der Prüfer anzuerkennen und eine regelmäßige Kommunikation mit ihnen vorzusehen;
    • die Lernkurve aller Interessengruppen und die Knappheit der Ressourcen anzuerkennen; und
    • Koordinierungsmaßnahmen zwischen Prüfungen der Finanzberichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherstellen.

    Accountancy Europe weist auch auf die folgenden Aspekte hin:

    • Klärung des Begriffs der Wesentlichkeit;
    • Verknüpfung der Ziele der GLESI mit dem Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung;
    • Verstärkung der Qualitätsprüfungen; und
    • Lehren aus den Leitlinien der ESMA zur Durchsetzung von Finanzinformationen ziehen.

    Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von Accountancy Europe gelangen Sie hier.

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    Basler Ausschuss wird aufgefordert, die ISSB-Standards zu unterstützen

    19.03.2024

    UK Finance, ein Verband, der über 300 Unternehmen aus dem Banken- und Finanzsektor vertritt, hat in seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen des Basler Ausschusses für Säule-3-Angaben zum Klimarisiko den Ausschuss aufgefordert, die ISSB-Standards zu unterstützen, um die globale Konsistenz und Vergleichbarkeit in allen Sektoren und Rechtskreisen zu fördern und den Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft zu unterstützen.

    Während die Säule-3-Angaben Informationen über die Risikomanagmentmaßnahmen und die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten der Bankinstitute liefern sollen, ist UK Finance der Ansicht, dass der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sein Gewicht nutzen kann, um die IFRS-Standards des ISSB zu unterstützen und ihre weltweite Übernahme zu fördern. In der Stellungnahme heißt es:

    Wir empfehlen dem Basler Ausschuss, die Übernahme von IFRS S2 durch Banken in den Regionen zu fördern, die diese Standards noch nicht anwenden. Wir empfehlen, dass der Basler Ausschuss alles Notwendige unternimmt, um sicherzustellen, dass die globale Grundlinie der IFRS S2-Vorschriften die Angaben zum Klimarisiko in den einzelnen Rechtskreisen beeinflusst, um Konsistenz und Vergleichbarkeit zu fördern und dadurch die weiter gefassten Angabeziele zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.

    Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite von UK Finance. Die Empfehlungen zu IFRS S2 Klimabezogene Angaben bilden die Grundlage für die fünf Kernempfehlungen im Begleitschreiben.

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    ISSB-Podcast zu jüngsten und kommenden Entwicklungen (März 2024)

    19.03.2024

    Die IFRS-Stiftung hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der ISSB-Vorsitzende Emmanuel Faber und die stellvertretende Vorsitzende Sue Lloyd über jüngste Entwicklungen beim ISSB sprechen.

    Im Podcast werden folgende Themen besprochen:

    • die Arbeit des ISSB mit Rechtskreisen in aller Welt;
    • die jüngste Entscheidung der SEC zur Klimaberichterstattung;
    • die wichtigsten Erkenntnisse aus der SSAF-Sitzung, der ISSB-Sitzung und der TIG-Sitzung;
    • die strategische Ausrichtung des ISSB und die Ausgewogenheit der Aktivitäten für den nächsten Zweijahresarbeitsplan;
    • die IFRS-Taxonomie für Nachhaltigkeitsangaben; und
    • weitere Aktivitäten des ISSB im März.

      Der Podcast (Dauer ca. 24 Minuten) kann über die Presseerklärung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung abgerufen werden.

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      Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

      15.03.2024

      Der IASB wird vom 18. bis 21. März in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

      Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen.

      Arbeitsprogramm des Boards: In dieser Sitzung wird der Stab einen Überblick über das Arbeitsprogramm geben. Insbesondere wird der Stab abgeschlossene Projekte, neue Projekte, erwartete Konsultationsdokumente und voraussichtliche Projektabschlüsse vorstellen.

      Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — WertminderungsvorschriftenDer IASB wird weiter über die Rückmeldungen beraten, die als Reaktion auf seine Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 Finanzinstrumente - Wertminderung eingegangen sind. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu den von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen bezüglich der Verwendung von zukunftsorientierten Szenarien und Post-Modell-Anpassungen oder Overlays der Unternehmensleitung bei der Bemessung erwarteter Kreditverluste zu ergreifen.

      Strombezugsverträge: Der Stab wird in dieser Sitzung Empfehlungen für Vorschläge abgeben, die in einen Entwurf aufgenommen werden sollen, und um die Erlaubnis bitten, mit dem Abstimmungsprozess beginnen zu dürfen. Der Stab empfiehlt insbesondere Änderungen an den Vorschriften zur Eigennutzung und zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Der Stab empfiehlt dem IASB außerdem, einen Anwendungsbereich für die Änderungen sowie Angaben und Übergangsbestimmungen vorzuschlagen.

      Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der IASB wird die erneuten Erörterungen seiner Vorschläge aus dem Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU fortsetzen. Der IASB wird insbesondere den vorgeschlagenen überarbeiteten Abschnitt 23 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, zusätzliche und alternative Vereinfachungen, andere von den Stellungnehmenden zum Entwurf aufgeworfene Fragen, den vorgeschlagenen überarbeiteten Abschnitt 2 Konzepte und Grundprinzipien und die Aktualisierung der Textziffern des Standards erörtern.

      Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der Stab wird den Ansatz erläutern, den er bei der Entwicklung von Beispielen verfolgt hat, um zu veranschaulichen, wie die Vorschriften der IFRS-Rechnungslegungsstandards angewendet werden können, um die Auswirkungen von klimabezogenen und sonstigen Unsicherheiten im Abschluss zu berichten.

      Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird erörtern, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Angabenvorschriften im kommenden Entwurf zur Verwendung einer hochinflationären Darstellungswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen auf Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht angewendet werden sollten. Der Stab wird außerdem um Erlaunbis bitten, den Abstimmungsprozess für den Entwurf einleiten zu dürfen.

      Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15: Der IASB wird die Rückmeldungen zur Bestimmung des Transaktionspreises, zur Bestimmung des Zeitpunkts der Erlöserfassung und zu den Angabenvorschriften von IFRS 15 weiter analysieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Maßnahmen zu diesen Sachverhalten zu ergreifen.

      Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der Stab wird den IASB, seine vorläufige Entscheidung bezüglich der Übergangsbestimmungen für die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 klarzustellen und bestimmte Schritte des Konsultationsprozesses für den Entwurf festzulegen.

      Lageberichterstattung: Der IASB wird um Anmerkungen und Fragen zur Diskussion über die weitere Ausrichtung des Projekts für Lageberichte der Unternehmensleitung gebeten. Der Stab vier generelle alternative Richtungen identifiziert, die der IASB in Bezug auf das Projekt einschlagen könnte: Finalisierung des Projekts, Einstellung des Projekts, Durchführung eines umfassenderen Projekts oder zeitweise Rückstellung des Projekts.

      Aufholentwurf zum Standard zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Der Stab wird den IASB bitten, sich auf die Angaben zu einigen, die im Aufholentwurf nach der Veröffentlichung von IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben vorgeschlagen werden sollen.

      Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Vorschläge des Entwurfs zu den regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, insbesondere den Abzinsungssatz und die reduzierten Angabenvorschriften, weiter erneut erörtern.

      Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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