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IFRS-Anwendung durch börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien ab 2017

06.08.2013

Die saudische Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) hat eine Presseerklärung herausgegeben, nach der börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien ab 2017 die IFRS anwenden sollen. Derzeit müssen alle saudischen Unternehmen mit Ausnahme von Banken und Versicherungen die allgemein im Königreich Saudi-Arabien anerkannten Rechnungslegungsstandards anwenden, die von der SOCPA herausgegeben werden.

Die SOCPA arbeitet seit 2012 an einem Projekt zum Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS). Im Projektplan ist vorgesehen, die nationalen saudischen Standards mit den vollen IFRS zu konvergieren. 

Wie jetzt in einer Presseerklärung auf der Internetseite der SOCPA bekanntgegeben wurde, sind der früheste Zeitpunkt der IFRS-Anwendung für Abschlüsse von börsennotierten Unternehmen Abschlüsse, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am 1. Januar 2017 beginnen. Für nicht börsennotierte Unternehmen sind es Abschlüsse, die für Berichtsperioden erstellt werden, die am 1. Januar 2018 beginnen.

Weiterführende Informationen zur Rechnungslegung in Saudi-Arabien finden Sie auf unserer Länderseite für das Königreich Saudi-Arabien.

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Versicherungsverträgen

06.08.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zur Verfügung. Der überarbeitete Entwurf war am 20. Juni 2013 vom IASB herausgegeben worden, der ursprüngliche Entwurf im Juli 2010.

EFRAG begrüßt die Vielzahl von Änderungen, die der Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge gegenüber dem ersten Entwurf von 2010 aufweist, und unterstützt die meisten Änderungen. Allerdings erhebt EFRAG auch einige Bedenken:

  • EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge des IASB im Entwurf in Kombination mit den Vorschriften in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung in anderen Standards nicht dabei helfen wird, Bilanzierungsanomalien zu beseitigen, und dazu führen würden, dass die Versicherungsleistung über die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis verteilt dargestellt wird.
  • EFRAG schlägt auch vor, dass der IASB in seinen Vorschriften das langfristig orientierte Anlagegeschäftsmodell von Versicherungsaktivitäten berücksichtigen sollte.
  • Im Hinblick auf die vorgeschlagene Ausnahme in Bezug auf Bewertung und Ausweis, erhebt EFRAG ebenfalls Bedenken (Ausgangspunkt für die vorgeschlagene "Spiegelung", Anwendungsbereich, Bewertungsgrundlage und Darstellung).

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Ausnahme in Bezug auf Bewertung und Ausweis erwägt EFRAG derzeit einen Alternativvorschlag, der von der Versicherungsbranche entwickelt wurde und ganz oder teilweise die Bedenken von EFRAG adressieren könnte. Der alternative Ansatz wird in einem Anhang des Stellungnahmeentwurfs beschrieben. Allerdings hat sich EFRAG bis jetzt keine abschließende Meinung in Bezug auf den Ansatz, die fachlichen Details, Umsetzungsaspekte und die konzeptionelle und fachliche Validität gebildet.

Auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zum Stellungnahmeentwurf und einer zugehörigen Presseerklärung (beides in englischer Sprache). Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 18. Oktober 2013 erbeten.

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19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Tagesordnung

06.08.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird das nächste Mal am 2. und 3. September 2013 zusammenkommen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Besprochen werden sollen die folgenden Themen:

  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
  • Finanzinstrumente - Macro Hedge Accounting
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. Rückmeldung von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juli
  • IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge
  • Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten


Zugang zu einer detaillierten Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Gemeinsame Präsentation von IASB und FASB bei der Jahrestagung der AAA

05.08.2013

Am 4. August 2013 haben die Boardmitglieder Tom Linsmeier und Pat McConnell bei der Jahrestagung der US-amerikanischen Vereinigung für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) über den aktuellen Stand der gemeinsamen Projekte von IASB und FASB informiert.

Die beiden Vortragenden gingen auf Hintergrundinformationen, entwickelte Prinzipien und die jeweils nächsten Schritte in den folgenden Projekten ein:

  • Angabenrahmenkonzept
  • Erlöserfassung
  • Leasingverhältnisse
  • Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
  • Finanzinstrumente: Wertminderung
  • nicht börsennotierte Unternehmen
  • Annahme der Unternehmensfortführung

Die während der Präsentation gezeigten englischsprachigen Folien von FASB-Mitglied Tom Linsmeier stehen in zwei Teilen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

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Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK GAAP

05.08.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel 'Stay Tuned Online – IFRS and UK GAAP Update'. Die Aufzeichnung der Sendung aus dem Juli 2013 steht jetzt zur Verfügung.

Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. In der Sendung vom Juli 2013 wurden die folgenden Themen abgedeckt:

  • Überblick über neueste britischen Vorschriften in Bezug auf die Unternehmensberichterstattung einschließlich der folgenden Punkte, die in Abschlüssen zum 30. September 2013 zu berücksichtigen sind:
    • die neue Verordnung in Bezug auf die narrative Berichterstattung, nach der britische Unternehmen auch einen strategischen Bericht zu erstellen haben und
    • die neuen Vorschriften, nach denen eine Änderung in der Berichterstattung über Vorstandsvergütungen erforderlich wird;
  • der IASB-Entwurf zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und
  • andere Entwicklungen beim IASB.

Zu der Aufzeichnug der Sendung gelangen Sie hier.

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Neue Verlautbarungen des IDW

04.08.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen neuen Prüfungsstandard und einen neuen Prüfungshinweis verabschiedet.

IDW PS 322 n.F. regelt die Anforderungen an die Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen und gibt umfangreiche Anwendungshinweise und Erläuterungen zu deren Umsetzung. Es ergeben sih korrespondierenden Änderungen in IDW PS 300. Eine entsprechende Presseerklärung wure auf der Internetseite des IDW veröffentlicht.

In dem IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten bei der Prüfung einer Schlussbilanz i.S.d. § 17 Abs. 2 UmwG (IDW PH 9.490.1) werden Einzelfragen zur Prüfung einer umwandlungsrechtlichen Schlussbilanz und der hierüber erfolgenden Berichterstattung behandelt. Details finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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IPSASB veröffentlicht vorläufiges Vorwort zu seinem demnächst erscheinenden Rahmenkonzept für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

02.08.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine vorläufige Fassung des Vorworts seines demnächst erscheinenden Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor zugänglich gemacht. Zweck des Vorworts ist es, die Merkmale des des öffentlichen Sektors herauszuheben, die die Notwendigkeit der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und von Leitlinien zur empfohlenen Praxis (Recommended Practice Guidelines, RPG) unterstreichen. Außerdem werden die Bereiche hervorgehoben, in denen es wahrscheinlich zu Abweichungen von der Rechnungslegung im Privatsektor kommen wird.

Im Dokument mit dem Titel Vorläufige Sichtweise des Boards: Vorwort zum Rahmenkonzept für Mehrzweckberichterstattung durch Unternehmen des öffentlichen Sektors wird festgehalten, dass das pimäre Ziel der meisten Unternehmen des öffentlichen Sektors darin liegt, Leistungen für die Öffentlichkeit zu erbringen, und nicht Gewinne zu erzielen und Renditen auf Analgen von Investoren zu erzielen.

Im Vorwort werden die folgenden Charakteristika von Unternehmen des öffentlichen Sektors im Vergleich zu Unternehmen des Privatsektors herausgestrichen:

  • höherer Umfang und größere finanzielle Bedeutung von Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung einschließlich nicht freiwilliger Übertragungen wie beispielsweise Steuereintreibung, was die Bedeutung von Rechenschaftspflicht als Ziel der Finanzbrichterstattung erhöht;
  • erhöhte Bedeutung von verabschiedeten Budgets und ähnlicher Informationen, mit denen tatsächliche Aufwendungen und Erlöse und die entstehenden Überschüsse oder Defizite verglichen werden;
  • anderes Wesen von Vermögenswerten im öffentlichen Sektor, die primär zur Erbringung von Lesitungen und nicht zur Erzielung von Zahlungsströmen gehalten werden - solche Vermögenswerte können auch zum historischen oder kulturellen Charakter einer Nation oder Region gehören oder von ähnlicher nicht monetärer Bedeutung sein;
  • Langlebigkeit des öffentlichen Sektors und der im öffentlichen Sektor aufgelegten Programme, die das Konzept der Annahme der Unternehmensfortführung schwer anzuwenden machen und zu einer erhöhten Bedeutung von Informationen zur langfristigen Nachhaltigkeit der Finanzierung eines Unternehmens beitragen;
  • regulatorische Rolle von Unternehmen des öffentlichen Sektors wozu auch gehört, dass einige Unternehmen Amrktversagen aufzufangen haben oder sich selbst regulieren;
  • vorhandene Beziehungen zu statistischen Berichterstattung einschließlich der Gemeinsamkeiten und Abweichungen zu den stattlichen Finanzstatistiken.

Das Vorwort war im April 2011 als Entwurf herausgegeben worden, und die Rückmeldungen wurden in der Entwicklung des jetzt veröffentlichten Dokuments berücksichtigt. Es soll allerdings erst finalisiert werden, wenn das Rahmenkonzept selbst 2014 fertiggestellt wird. Das vorläufige Vorwort wurde "wegen der Bedeutung der identifizierten Charakteristika für die künftige Entwicklung von IPSAS und RPG" zu Informationszwecken veröffentlicht; um Rückmeldungen wird nicht expressis verbis gebeten.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie in englischer Sprache:

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Britischer FRSSE aktualisiert, um neue Rechnungslegungsstandards widerzuspiegeln

01.08.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine aktualisierte Fassung seines Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) veröffentlicht, die zum Januar 2015 in Kraft treten wird. Damit werden im Standard die Änderungen nachvollzogen, die sich aus der Veröffentlichung von FRS 100, FRS 101 und FRS 102 ergeben haben, mit denen im November 2012 und März 2013 ein neues Rechnungslegungssystem in Großbritannien eingeführt wurde.

Der FRSSE ist ein Standard, der speziell für kleinere Unternehmen entwickelt wurde, indem in einem Dokument in vereinfachter Form alle diejenigen Vorschriften aus anderen Standards und Interpretationen zusammengetragen wurden, die für kleinere Unternehmen von Bedeutung sind. Er kann von allen Unternehmen angewendet werden, die nach der britischen Unternehmensgesetzgebung als klein eingestuft werden. Kleinere Unternehmen, die sich für eine Anwendung des FRSSE entscheiden, sind von der Anwendung aller anderen Standards und Interpretationen befreit.

Im jetzt überarbeiteten Standard sind alle Verweise auf andere Standards und sonstige Leitlinien gestrichen worden, die mit der Einführung von FRS 100 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung und FRS 101 Rahmenkonzept reduzierter Angaben (November 2012) sowie FRS 102 Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard (März 2013) entfallen sind. Alle diese Standards treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. Ferner werden durch den Standard eine Reihe an Folgeänderungen an Vorschriften im FRSSE bewirkt, dessen zugrundeliegenden Vorschriten sich nun infolge der Einführung von FRS 102 ebenfalls ändern.

FRS 100 - 102 sind das Ergebnis eines langen Prozesses im Vereinigten Königreich, mit denen ein gestuftes nationales Rechnungslegungssystem in Großbritannien eingeführt wurde, das die nationale Rechungslegung näher an die IFRS-Berichterstattung gebracht hat. Insbesondere FRS 102 Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard ist aus dem IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen des IASB, der eine vereinfachte Version der vollen IFRS darstellt, abgeleitet, aber enthält vom FRC vorgenommene Änderungen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU gilt. Damit wurde erreicht, das jedes Unternehmen, das nicht die vollen IFRS anwenden muss, FRS 102 anwenden kann.

Der überarbeitete FRSSE, mit dem die Fassung vom April 2008 ersetzt wird, tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Janaur 2015 beginnen. Eine freiwillige frühere Anwendung ist zulässig.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des FRC:

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JPX und Nikkei wollen neuen Börsenindex einführen

01.08.2013

Die japanische Börsenvereinigung JPX will zusammen mit dem Nikkei einen neuen Börsenindex einführen und hat erste Details dazu bekanntgegeben. In einer ersten Erklärung, die auf der Internetseite der Börse von Tokio veröffentlicht wurde, finden sich Informationen zu Zusammensetzung, Auswahl der Unternehmen, Anzahl der Unternehmen und Berechnung. Obwohl nicht explizit auf die IFRS verweisen wird, ist die Erwartung, dass diese zu den Auswahlkriterien gehören werden.

Im abschließenden Bericht des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) zu einer möglichen Ausweitung der Anwendung der IFRS in Japan war auch auf die Erwartung eingegangen worden, dass Börsen die Anwendung der IFRS als ein Auswahlkriterium für die Zusammensetzung eines neuen Börsenindexes in Erwägung ziehen werden.

Zu den Auswahlkriterien für den neuen Index von JPX und Nikkei heißt es jetzt, dass es zwei quantitative Indikatoren geben wird (Unternehmensleistung und Marktliquidität) und darüber hinaus qualitative Kriterien berücksichtigt werden, die als "Sachverhalte in Bezug auf Leistung von Angaben etc." bezeichnet werden. Die Erwartung besteht, dass unter diese Kriterien auch die Anwendung der "designierten IFRS" oder der vorgeschlagenen neuen "indossierten IFRS" fallen werden.

In der Erklärung auf der Internetseite der Börse von Tokio heißt es, dass weitere Informationen bald zur Verfügung gestellt werden und dass die erste Berechnung des Indexes zum Ende des Jahres erfolgen soll.

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Standardentwurf zur Kapitalflussrechung

01.08.2013

Das DRSC hat einen Standardentwurf E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung' zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs verfolgt das DRSC das Ziel, die mit der Anwendung der derzeit geltenden Standards DRS 2, DRS 2-10 und DRS 2-20 gesammelten praktischen Erfahrungen aufzugreifen. Darüber hinaus wurden die bisherigen branchenspezifischen Regelungen durch Anlagen ersetzt, die den Besonderheiten der Geschäftsmodelle von Instituten und Versicherungsunternehmen mit Modifikationen und Ergänzungen Rechnung tragen.

E-DRS 28 kann direkt von der Internetseite des DRSC heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum 18. Oktober 2013 erbeten.

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