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'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im Juni und Juli

19.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG-Sitzungen am 4. und vom 15. bis 17. Julii 2013 und der Telefonkonferenz am 26. Juni 2013 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die folgenden Entwicklungen:

Außerdem hat EFRAG im entsprechenden Zeitraum die folgenden Projekte erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Jüngste Ausgabe der 'Investor Perspectives' ist dem Rahmenkonzept gewidmet

19.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert das IASB-Mitglied Stephen Cooper die Bedeutung, die die Vorschläge im kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier zum Rahmenkonzept für Anleger haben werden.

Cooper widmet sich in seinen Ausführungen insbesondere zwei Kernsachverhalten aus dem Diskussionspapier, denen Anleger Beachtung schenken sollten:

    1. Erfolgsberichterstattung einschließlich der Frage, was in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt wird und was im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wird, und
    2. Bilanzierung von Posten die als Eigenkapital klassifiziert werden und der verwässernde Effekt einiger Finanzierungsinstrumente auf allgemeine Anteilseigner.

Stephen Cooper: Framework rethink will shape the landscape for investors steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/3

19.07.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zum neuen Wertminderungsmodell in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte Anfang März 2013 mit seinem Entwurf ED/2012/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle vorgeschlagen, Wertminderungen nicht erst dann zu erfassen, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden. EFRAG hatte daraufhin im Mitte April 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem Anfang Juli 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung für IFRIC 21

19.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 20. Mai 2013 veröffentlichten Interpretation IFRIC 21 'Abgaben'.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Verlautbarung vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Verlautbarungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 2. September 2013 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

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Videoaufzeichnung einer Podiumsdiskussion zur Zukunft der IFRS in Afrika

19.07.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Videoaufzeichnung einer Podiumsdiskussion zur Zuknunft der Finanzberichterstattung in Afrika zur Verfügung, die im Rahmen einer gemeinsamen Publikumsveranstaltung der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) abgehalten wurde.

Ein Teilnehmer der Diskussion war der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst. In seinen Beiträgen zur Diskussion gab er zu, dass Afrika bisher vielleicht nicht so deutlich auf dem Radar des IASB gewesen sei, aber mit vier Boardmitgliedern des IASB aus aufstrebenden Wirtschaften verschiebe dich der Fokus des IASB. Er versprach, dass Afrika in seinem persönlichen Blickfeld und dem des IASB bleiben werde.

Er nannte auch Beispiele dafür, dass der IASB den Bedürfnisses von aufstrebenden Wirtschaften in letzter Zeit mehr Aufmerksamkeit gewidmet habe. Am deutlichsten, sagte er, sei dies bei den Diskussionen um Wertminderung der Fall gewesen, wo die Positionen des IASB und des US-amerikanischen Standardsetzers FASB voneinander abweichen. Der FASB schlägt eine einheitliche Bemessung der Risikovorsorge für alle Finanzinstrumente zum Zeitpunkt ihres Zugangs in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle vor, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes eines Finanzinstruments gebucht werden muss. Dies wäre ein sicheres Insturment der Abschreckung an afrikanischen Märkten, wo der Marktaufschwung mit größerer Innovationskraft und höheren Risiken einhergeht.

Hoogervorst gab aber auch zu, dass er zum Teil gegen die Wünsche von aufstrebenden Wirtschaften gestimmt hat, wenn es darum ging die Marke IFRS zu schützen. So gibt es beispielsweise immer wieder Rufe, den IFRS für KMU auch für die Anwendung durch bestimmte börsennotierte Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Inbesonder aufstrebende Wirtschaften sind der Meinung, dass der leichter zu begreifende IFRS für KMU leichter einzuführen sei und den besonderen Umständen ihrer Wirtschaft besser entspricht. Hoogervorst meinte, dass der IASB nicht verbieten könne, dass einzelne Rechtskreise die Anwendung des IFRS für KMU auch für bestimmte börsennotierte Unternehmen vorschreibe. Aber, so fügte er hinzu, dann können diese Rechtskreise den Standard nicht mehr als "IFRS für KMU" bezeichnen, sonden müssen ihn beispielsweise unter dem Namen "Südafrikanische Rechnungslegungsvorschriften" laufen lassen.

Der IASB-Vorsitzende wendete sich auch einigen allgemeineren Themen zu wie beispielsweise Angaben (wo er seinen Zehn-Punkte-Plan für Angaben und das Thema Wesentlichkeit erörterte). die Sichtweise des IASB zur integrierten Berichterstattung darlegte ('es ist noch nicht klar, wo das hingeht, aber unsere Standards stehen nicht im Widerspruch zueinander') und dem IASB-Projekt zur Annahme der Unternehmensfortführung.

Sich noch einmal dem Thema Wertminderung zuwendend erwähnte Hoogervorst, dass die Reaktionen auf die Vorschläge des IASB sehr ermutigend seien. Der IASB erwarte, die erneuten Erörterungen zu diesem Thema bis Ende 2013 abzuschließen. Allerdings würde es dann noch etwa zwei weitere Jahre dauern, bis der Standard in Kraft trete.

Zugang zur Videoaufzeichung der in englischer Sprache geführten Podiumsdiskussion haben sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

19.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Ausschreibung für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) veröffentlicht, da die Amtszeiten von sechs der zwölf gegenwärtigen Mitglieder von TEG am 31. März 2014 auslaufen.

TEG ist der operative Arm von EFRAG. Die zwölf stimmberechtigten Mitglieder werden aus einer Bandbreite von beruflichen und geografischen Hintergründen ausgewählt, und EFRAG bittet um entsprechende Bewerbungen. Die vollständige Ausschreibung ist über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich und enthält Details zu den Vorschriften in Bezug auf Fachkompetenz, Hintergrund, Erfahrung und geografischer Balance.

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FEE-Stellungnahme zum IIRC-Entwurf zur integrierten Berichterstattung

19.07.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat beim internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsentwurf eines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung eingereicht. FEE unterstützt die Bemühungen des IIRC, aber ruft dazu auf, in Bezug auf externe Bestätigung oder Prüfung pro-aktiv vorzugehen.

FEE gibt der Überzeugung Ausdruck, dass es eine entsprechende Nachfrage nach externer Bestätigung geben wird, da dies integrierte Berichte verlässlicher und glaubwürdiger machen würde. Dies würde das Vertrauen der Anleger und anderer Adressaten stärken und nach und nach dazu führen, dass immer mehr von ihnen sich auf integrierte Berichte verlassen.

Deshalb schlägt FEE vor, zugleich mit der Entwicklung des Rahmenkonzepts pro-aktiv auf seine Prüfbarkeit hinzuarbeiten. Die Branche der Wirtschaftsprüfer sei bereit, hier mitzuhelfen, und sei auch in der Lage, innovative Lösungen mitzuentwickeln. Für die externe Bestätigung sei außerdem die Entwicklung eigener Standards notwendig, für deren Erarbeitung der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) prädestiniert sei.

FEE weist auch darauf hin, das der Grad der Zusicherung, mit der die Verlässlichkeit der Informationen bestätigt wird, von der Art der zur Verfügung gestellten Informationen abhänge. Dies verstehe sich nicht von selbst, man müsse aber bedeneken, dass integrierte Berichte vergangene, gegenwärtige und zukunftsgerichtete Informationen miteinander kombinieren.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von FEE.

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Wir nehmen Stellung zum IIRC-Entwurf zur integrierten Berichterstattung

19.07.2013

Wir haben beim internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsentwurf eines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung eingereicht. Wir sprechen dem IIRC unsere Unterstützung aus und glauben, dass diese Entwicklungen zu einem guten Zeitpunkt kommen, da Abschlüsse immer länger werden und "die Geschichtes der Wertschöpfungen eines Unternehmens oft in all diesen Informationen verloren geht".

Nachfolgend fassen wir die Kernaussagen aus unserer Stellungnahme zum im April 2013 veröffentlichten Entwurf für Sie in deutscher Sprache zusammen:

  • Wir stimmen zu, dass integrierte Berichterstattung dem Ruf von Marktteilnehmern nach besseren Informationen entspricht, aber wir halten fest, dass nicht klar ist, welche Rolle ein integrierter Bericht in Bezug auf bestehenden Abschlüsse, Nachhaltigkeitsbericht und Berichte über Corporate Governance spielt. Auch bleibt offen, ob der integrierte Bericht diese anderen Berichte ersetzen soll.
  • Wir stimmen zu, dass ein integrierter Bericht darauf abzielen sollte, ein Dokument primärer Kommunikation zu sein, das in erster Linie über die erfolgte Wertschöpfung informieren soll. Schlichte Einhaltungsmentalität und Abhaken bestimmter Angaben sollten nicht das Ziel sein. Wir glauben, dass eine gewisse Flexibilität in der integrierten Berichterstattung wichtig ist, um Innovationen zu fördern.
  • Wir stimmen zu, dass die Hauptadressatengruppe von integrierten Berichten Finanzkapitalgeber sein sollten, damit diese informiert über ihre Kapitalzuweisungen entscheiden können. Wir halten aber auch fest, dass es nützlich sein könnte, wenn im Rahmenkonzept explizit anerkannt wird, dass Finanzkapitalgeber selten eine homogene Gruppe sind. Unternehmen sollte Flexibilität eingeräumt werden, um die Bedürfnisse verschiedener Arten von Finanzkapitalgebern zu erfüllen.
  • Wir glauben, dass eine bessere und klarere Aussage im Rahmenkonzept in Bezug darauf nötig ist, wie sich Wesentlichkeit in einem integrierten Bericht von Wesentlichkeit in anderen Berichten (beispielsweise in der Finanzberichterstattung) unterscheidet. Auch muss klargestellt werden, wie die Spannung zwischen Wesentlichkeit und Prägnanz gehandhabt werden kann.
  • Wir sind der Meinung, dass das Rahmenkonzept nur die Zielsetzung, Konzepte und Prinzipien sowie die Mindestbestandteile eines integrierten Berichts beschreiben sollte, damit diese die Grundlage für weitere Entwicklungen bilden können. Es ist verfrüht, das Rahmenkonzept zu diesem Zeitpunkt als Standard für die Berichterstattung darzustellen.
  • Wir stimmen zu, dass es von äußerster Wichtigkeit für die Integrität und die Glaubwürdigkeit eines integrierten Berichts ist, externe Bestätigung der dargestellten Informationen zu erhalten. Daher glauben wir, dass ein internationaler Standard oder sonstige Prüfungsleitlinien nur für die integrierte Berichterstattung notwendig sein wird.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge hier herunterladen.

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IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 ab

18.07.2013

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 abgeschlossen. Diese Überprüfung nach der Einführung ist die erste, die jemals durchgeführt wurde und wurde gleichzeitig dazu benutzt, einen entsprechenden Prozess auszuarbeiten, da die Überprüfung nach der Einführung zu einem festen Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB erhoben wurde. Im rahmen dieser Überprüfung ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit IFRS 8 die gesteckten Ziele erreicht wurden.

Zu den wesentlichen Ergebnissen der Überprüfung gehörten die folgenden:

  • Unternehmensleitungen und Anleger konnten über die Verwendung der Perspektieve der Unternehmensleitung wirksamer kommunizieren.
  • IFRS 8 verursachte wenig zusätzliche Kosten.
  • Mit IFRS 8 wurde eine weitreichende Harmonisierung mit den Vorschriften des FASB erzielt.
  • Die allgemeine Meinung der Ersteller war, dass der Standard gut funktioniert; diese Meinung wurde von Prüfern, Rechnungslegern, Standardsetzern und Regulierern unterstützt.
  • Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass die Berichterstattung nach den den Kunden zugewiesenen Rechtskreisen nützlich sei.

Die Anleger waren geteilter Meinung im Hinblick auf IFRS 8. Einige waren der Ansicht, dass das Einnehmen der Perspektive der Unternehmensleitung sinnvolle Informationen bietet, während andere angaben, dass die Absichten der Unternehmensleitung "die wahre Managmentstruktur (oft als Ergebnis von Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Sensitivität verschleiern oder verlustverursachende Tätigkeiten in einzelnen Segmenten maskieren".

Im Großen und Ganzen ist der IASB der Meinung, dass sich keine Sachverhalte ergeben haben, die eine Änderung von IFRS 8 Geschäftssegmente erforderlich machen. Sollte man sich dennoch entscheiden, kleinere Änderungen vorzunehmen, werden diese mit dem FASB erörtert, um sicherzustellen, dass die Harmonisierung mit US-GAAP erhalten bleibt.

Weiterführende Informationen:

Die nächste Überprüfung, die bereits angesetzt wurde, ist die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

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Tagesordnung für die IASB-Sitzung geringfügig geändert

18.07.2013

Der IASB hat den Sitzungsteil für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 auf Mittwochnachmittag vorgezogen.

Wir haben die Ihnen zur Verfügung gestellte Tagesordnung entsprechend aktualisiert.

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