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Europäischer Feldversuch zum vorgeschlagenen IASB-Modell der erwarteten Kreditausfälle für Finanzinstrumente

12.04.2013

Am 7. März 2013 hat der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. Heute haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien einen Feldversuch begonnen, der darauf abzielt, zu zeigen, ob mit dem neuen vorgeschlagenen Modell die Schwächen des alten adressiert werden, ob das Modell in der Praxis umsetzbar ist und welche Kosten und Auswirkungen mit dem neuen Modell verbunden sein werden.

Im Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle schlägt der IASB ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Der Feldversuch, der heute gestartet wurde, soll mehr Informationen zu den folgenden Aspekten des vorgeschlagenen neuen Modells bringen:

  • Wie reflektiert das Modell der erwarteten Kreditausfälle den Betrag, den Zeitpunkt und die Unsicherheit künftiger Kapitalflüsse?
  • Die die Vorschriften klar und umsetzbar?
  • Was sind die Auswirkungen des vorgeschlagenen Modells der erwarteten Kreditausfälle?
  • Was sind Kosten und Nutzen des vorgeschlagenen Modells der erwarteten Kreditausfälle?

Der Feldversuch wird anhand eines Fragebogens durchgeführt, den EFRAG und die nationalen Standardsetzer entwickelt haben. Darüber hinaus werden in Europa nach Branchen unterteilt Workshops angeboten, and denen auch Mitglieder des Stabs des IASB teilnehmen werden; diese werden im Mai und Juni 2013 stattfinden. Teilnahme an den Workshops, die auf Fallbeispielen basieren werden, die in den Fragebögen beschrieben werden, bedingt die Ausfüllung des Fragebogens.

EFRAG und die nationalen Standardsetzer ermutigen alle Unternehmen, die der Meinung sind, von den Vorschlägen des IASB bedeutend betroffen zu werden, sich am Feldversuch zu beteiligen. Unternehmen, die sich als Teilnehmer registrieren, bekommen den Fragebogen zugesendet; dieser sollte bis zum 2. Juni 2013 ausgefüllt werden.

Die Registrierung als Teilnehmer ist über verschiedene Wege möglich. Deutsche Unternehmen können sich an das DRSC (bevorzugte Variante) oder an EFRAG direkt wenden.

Presseerklärungen:

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EFRAG-Stellungnahme zur Novation von Derivaten

11.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' eingereicht. EFRAG unterstützt die weit verbreitete Meinung, dass der Anwendungsbereich des IASB-Vorschlags zu restriktiv ist.

EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge des IASB zu restriktiv sind, da viele Novationen nicht erfasst werden. Dies gelte zum Beispiel in Fällen, in denen die gesetzlich geforderte Novation auf bestimmte Derivtae beschränkt ist oder in denen eine Novation im Vorgriff auf gesetzliche Bestimmungen erfolgte. EFRAG ist der Meinung, dass alle freiwilligen Novationen auf zentrale Gegenparteien ebenfalls in den Anwendungsbereich der Vorschläge des Entwurfs fallen sollten, da die wirtschaftlichen Auswirkungen die gleichen seien. Dies gelte unabhängig davon, ob die Novation gesetzlich vorgeschrieben ist, im Vorgriff auf eine gesetzliche Forderung erfolgte, zur Erlangung aufsichtlicher Erleichterungen vorgenommen wurde oder einfach freiwillig erfolgte.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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IASB-Podcast zum Entwurf zu erwarteten Kreditausfällen

11.04.2013

Der Stab des IASB hat einen Podcast aufgezeichnet, in dem bestimmte Aspekte des Entwurfs ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' erläutert werden. In dem Podcast werden die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet, die der Stab des IASB zu den Vorschlägen erhalten hat.

Der Podcast soll interessierten Parteien dabei helfen, ein tieferes Verständnis der Vorschläge im Entwurf zu entwickeln, damit sie dann informierte Rückmeldungen an den IASB geben können.

Der englischsprachige Podcast (mp3, 42.8 MB) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Eine deutschsprachige Zusammenfassung der Vorschläge im Entwurf finden Sie in unserer Nachricht vom 7. März 2013 und im IFRS fokussiert-Newsletter zum Entwurf.

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Neue Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB

11.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben die ersten drei Ausgaben ihrer gemeinsamen Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB herausgegeben. Sie sind den Konzepten Vorsicht, Verlässlichkeit von Finanzinformationen und Unsicherheit gewidmet.

Die Bulletins zum Rahmenkonzept, die jeweils 10 bis 15 Seiten lang sind, sollen die Debatte fördern und über europäische Sichtweisen zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB informieren. Sie sind auch dazu gedacht, Meinungen einzuholen, und enthalten daher am Ende jedes Bulletins gezielte Fragen. Sollten Sie sich an der Diskussion zu diesen Konzepten beteiligen wollen, bitten die Standardsetzer um Einreichungen bis zum 5. Juli 2013.

Nachfolgend haben Sie Zugang zu den ersten drei Ausgaben des Bulletins:

Wir haben außerdem ein Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins eingerichtet. Wir danken EFRAG und den nationalen Standardsetzern für die Erlaubnis, Ihnen diese Bulletins auf IAS Plus zur Verfügung stellen zu dürfen.

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EFRAG bittet um Informationen zu Preisregulierungsregimen, die derzeit in Europa in Kraft sind

11.04.2013

Am 28. März 2013 hat der IASB eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten in Form eines groben Überblicks um Benennung von Preisregulierungsregimen bittet, die während der Ausarbeitung eines Diskussionspapier in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten. Jetzt hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) dies durch die Veröffentlichung einer eigenen RfI ergänzt, mit der sie um die Benennnung von Preisregulierungsregimen in Europa bittet.

EFRAG ist der Meinung, dass bei der Entwicklung des Diksussionspapier die Preisregulierungsregime berücksichtigt werden sollten, die in Europa bestehen, damit ein künftiger Standard diesen gerecht werden kann. Deshalb bittet EFRAG die europäischen Anwender EFRAG Informationen dazu zukommen zu lassen, welche Preisregulierungsregime derzeit in Europa bestehen und welche Erfahrungen die Anwender mit ihnen gemacht haben. EFRAG bittet um diese Informationen bis zum 30. Mai 2013. Sollten europäische Anwender direkt auf die Bitte des IASB reagieren wollen, bitte EFRAG um eine Kopie der Einreichung, damit das europäische Meinungsbild, das EFRAG erarbeitet, möglichst vollständig ist.

EFRAG wird seine Einreichung um Informationen ergänzen, die die Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen von EFRAG erarbeiten soll, die derzeit eingerichtet wird. EFRAG hatte am 19. März um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgruppe gebeten; die Frist für Bewerbungen endet am 30. April 2013.

Nähere Informationen zur Bitte um Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zur Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

10.04.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2012/5 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' Stellung genommen.

EFRAG unterstützt die Bemühungen, die gegenwärtigen Vorschriften auch im Hinblick auf erlösbasierte Abschreibungsmethoden klarzustellen.

Die Vorschläge im IASB-Entwurf vom Dezember 2012 sehen vor, weitere Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können; erlösbasierte Abschreibungsmethoden werden als nicht sachgerecht eingestuft. Allerdings wird in der Grundlage für Schlussfolgerungen angemerkt, dass es sehr begrenzte Umstände gebe (beispielsweise in der Filmbranche), unter denen die erlösbasierte Abschreibung eventuell doch angewendet werden könne (wenn sie zum gleichen Ergebnis führt wie die leistungsabhängige planmäßige Abschreibung).

Deshalb ist EFRAG der Meinung, dass der IASB den Entwurf sprachlich überarbeiten sollte, um Unternehmen nicht davon abzuhalten, erlösbasierte Abschreibungen anzuwenden, wenn dies unter den sehr begrenzten Umständen sachgerecht ist.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Hans Hoogervorst spricht über kurzfristige Fluktuationen und langfristige Investitionen

10.04.2013

Der Vorsitzende des IASB, Hans Hoogervorst, sprach kürzlich bei einer Veranstaltung der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des Instituts der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) über "Bilanzierung und langfristige Investitonen - 'Kaufen und halten' sollte nicht 'kaufen und hoffen' bedeuten". In seiner Rede warf Hoogervorst einen Blick auf die Beziehung zwischen Bilanzierung und Investitionstätigkeit und wies darauf hin, dass auch Anleger mit langfristiger Perspektive Informationen dazu brauchen, wo sie sich gegenwärtig befinden. Kurzfristige Informationen würden helfen, das langfristige Ziel zu erreichen.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit allgemeinen Anmerkungen dazu, wie kurzfristige Sichtweisen, die einem nachhaltigen Wachstum entgegenstehen, die Finanzmärkte zu domieren scheinen. Er wies darauf hin, dass mehrfach die Meinung kund getan worden sei, dass Rechnungslegungsstandards hilfreicher für die langfristige Perspektive gestaltet werden könnten.

Nach einem kurzen Exkurs zum Thema Rechenschaftspflicht allgemein wendete sich Hoogervorst der Frage zu, ob und wie die IFRS dazu geeignet sind, die langfristige Perspektive zu unterstützen. Er widerlegte die oft gehörte Aussage, dass eine "übermäßige Zeitwertbewertung" zur Verschärfung der Finanzmarktkrise beigetragen hätte und wies darauf hin, dass die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oft "zeitnahere Informationen zu den giftigen Instrumenten, die in das System injeziert worden waren, geliefert hat".  Aus den gleichen Gründen, so Hoogervorst, hat der IASB Vorschläge zum demnächst erscheinenden Entwurf zur Versicherungsbilanzierung zurückgewiesen, die darauf abzielten, Volatilität künstlich zu verringern. Nach Aussage des IASB-Vorsitzenden wäre das Schließen der Augen vor gegenwärtigen Entwicklungen, weil man ein langfristiges Ziel verfolgt, gleichbedeutend damit "kaufen und halten" als "kaufen und hoffen" zu behandeln.

Hoogervorst meinte, dass "selbst langfristige Investoren es sich nicht leisten können, kurzfristige Schwankungen zu ignorieren, und wenn das nur deshalb gilt, weil man nie weiß wie kurz das Kurzfristige sein wird". Es wird immer die Notwendigkeit geben, sagte Hoogervorst, fortwährend kurzfristige Korrekturen vorzunehmen, um das langfristige Ziel zu erreichen, und um einschätzen zu können, ob die kurzfristigen Änderungen notwendig sind, muss man die Lage ständig beurteilen:

Also hüten Sie sich vor Leuten, die Ihnen sagen, dass sie nur die langfristige Perspektive einnehmen und nicht mit Marktwerten behelligt werden wollen. Damit ein Unternehmen eine langfristige Perspektive einnehmen kann, muss es in der Lage sein, den kurzfristigen Schwankungen des Markts zu widerstehen.

Abschließend die Frage danach beantwortend, wie die IFRS dabei helfen können, die langfristige Perspektive einzunehmen, sagte Hoogervorst, dass der IASB nicht dazu beitragen könne, auf lange Sicht zu handeln indem man sich vormacht, dass die kurzfristigen Risiken nicht da sind. Im Gegenteil, so Hoogervorst, die IFRS böten maximale Transparenz sowohl auf kurze als auch auf lange Sicht und böten deshalb langfristigen Investoren zu jeder Zeit die Information, die sie braucchten.

Zum vollständigen Redetext in englischer Sprache gelangen Sie auf der Internetseite des IASB.

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IFRS in Focus-Newsletter zum IASB-Entwurf zu begrenzten Änderungen an IAS 19

09.04.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter veröffentlicht, in dem die Vorschläge aus dem Entwurf ED/2013/4 (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19) erläutert werden.

Der IASB hat den Entwurf am 25. März 2013 herausgegeben. Er zielt darauf ab, die Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen, die in den formalen Bedingungen eines leistungsorientierten Plans festgeschrieben sind, klarzustellen, wenn diese mit der Dienstzeit verknüpft sind. Die Vorschläge im einzelnen haben wir für Sie in unserer Nachricht Begrenzte Änderungen an IAS 19 vorgeschlagen zusammengefasst.

Den englischsprachige IFRS in Focus-Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

09.04.2013

Am 11. April 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Agenda wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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FEE äußert sich abermals zur Übearbeitung der 4. und 7. Richtlinie

09.04.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Schreiben an Klaus-Heiner Lehne veröffentlicht, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses JURI des Europäischen Parlaments, in dem es abermals um die Überarbeitung der 4. und 7. Bilanzrichtlinie geht. Die EU-Kommission hatte im Oktober 2011 Vorschläge für die Überarbeitung der Richtlinien veröffentlicht, und JURI hatte in Vertretung des Eu-Parlaments diese analysiert. Gegenwärtig sind Europarat, EU-Kommission und EU-Parlament in dreiseitige Gespräche verfangen. FEE hat schon mehrfach versucht, durch verschiedene Stellungnahme und durch eine Grundsatzerklärung zu dem Thema Informationsklarheit zu schaffen und vermeintliche Meinungsunterschiede zu versöhnen.

Wie bereits in der Grundsatzerklärung vom Dezember 2012 gibt FEE der festen Überzeugung Ausdruck, dass Rechnungslegung und Prüfung keine bürokratischen Bürden sondern "wesentliche Werkzeuge, um Unternehmensführer Unternehmen führen, Anleger Anlageentscheidungen treffen und Unternehmen handeln, wachsen und Wohlstand und Arbeit erzeugen zu lassen" sind. Vor diesem Hintergrund geht FEE auf andere Vorschläge der EU-Kommission ein:

  • FEE ist der Meinung, dass allgemeine Rechnungslegungsprinzipien auf alle Aspekte der Finanzberichterstattunganzuwenden sein sollten. Zu diesen zählt FEE eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bilanz, Wesentlichkeit, Inhalt vor Form und Vorsicht.
  • FEE hinterfragt den wirklichen Nutzen eines vollständig festgeschriebenen Berichtsrahmens für kleine Unternehmen. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission soll die Berichterstattung durch kleine Unternehmen in den Mitgliedstaaten dadurch harmonisiert werden, dass ein gemeinsamer Berichtsrahmen eingeführt wird, bei dem eine Anzahl von Angabevorschriften entfallen würde. FEE ist der Meinung, dass einige der Angaben (insbesondere zu außerbilanziellen Geschäftsvorfällen, Transkationen mit nahe stehenden Parteien und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag) kritische Bestandteile transparenter Berichterstattung sind und nicht entfallen sollten. Im Gegenteil schlägt FEE vor, dass die Mitgliedstaaten die Option haben sollten, zusätzliche Angabevorschriften einzuführen, die sie für notwendig erachten.
  • FEE ist der Meinung, dass die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert als Option in den Mitgliedstaaten gestattet sein sollte. Während die Vorschläge der EU-Kommission vorsehen, die Zeitwertbewertung für bestimmte Vermögenswerte zu gestatten oder zu fordern, schlug JURI vor, diese Praxis zu verbieten. FEE drängt alle Seiten der Dreiseitengespräche, eine Mitgliedstaatenoption, die Zeitwertbewertung für bestimmte relevante Bilanzpositionen zu fordern oder zu gestatten, beizubehalten.
  • FEE schlägt vor, die Anwendung des IFRS für KMU zu ermöglichen. Aus europäischer Perspektive bedauert FEE, dass mit den Vorschlägen der EU-Kommission nicht die Gelegenheit ergriffen wurde, den Mitgliedstaaten zu gestatten, ihre eigene Entscheidung zu treffen, ob die Anwendung des IFRS für KMU gestattet sein sollte, da dies insbesondere den kleineren Mitgliedstaaten helfen würde, die nur begrenzte Kapazitäten für die Standardsetzung haben.
  • FEE schlägte vor, die Fusionsbuchführung als vereinfachende maßnahme zu gestatten. Die Bestimmungen, mit denen die Fusionsbuchführung gestattet wäre, wurden aus den Vorschlägen der EU-Kommission gestrichen, obwohl diese in der Praxis weit verbreitet ist. Diese Rechnungslegungsoption würde die Bilanzierung vereinfachen und somit den Erstellern Kosten ersparen.
  • FEE ist der Meinung, dass eine verpflichtende Kapitalflussrechnung von Nutzen für die Unternehmen und die Interessengruppen wäre. FEE sieht die Kapitalflussrechnung als ein wesentliches Werkzeug an, um relevante Informationen über die Möglichkeiten eines Unternehmens, Zahlungsmittel zu erzeugen, zur Verfügung zustellen, was ein abgerundeteres und umfassenderes Bild des Unternehmens insbesondere während Phasen der Instabilität ermöglicht. Daher schlägt FEE vor, ein verpflichtende Aufnahme einer Kapitalflussrechnung eines großen Unternehmens vorzunehmen und den Mitgliedstaaten eine Option einzuräume, diese von mittelgroßen Unternehmen zu verlangen.
  • FEE fordert einen raschen Abschluss der Debatte zur länderspezifischen Berichterstattung. FEE ermutigt alle Seiten der Dreiseitengespräche, die Lücken bei den unterschiedlichen Meinungen in Bezug auf die länderspezifische Berichterstattung zu schließen, um einen erfolgreichen Abschluss der Bilanzrichtlinien als Ganzes zu ermöglichen.

Das vollständige Schreiben in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

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