Australien

Aktualisiertes Papier zur Bilanzierung von Kohlenstoffemissionen

10.04.2013

Der Stab des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein aktualisiertes Arbeitspapier zur möglichen bilanziellen Behandlung des australischen Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) unter bestehenden australischen Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht.

Das Papier wurde als Reaktion auf Gesetzesänderungen geändert, die sich seit der ersten Veröffentlichung des Papiers im Juli 2012 ergeben haben. Außerdem wurden andere Entwicklungen wie beispielsweise die erwartete Verknüpfung mit dem Emmissionshandelsprogramm der EU und die Erweiterung des Kyoto-Protokolls berücksichtigt.

Wie in der früheren Version des Papiers geht es in er jetzt veröffentlichten Fassung nur um die wesentlichen Berichterstattungsfragen, die sich für Emittenten während der Festpreisphase des jüngst eingeführte Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) ergeben können. Die Auswirkungen der Phase der flexiblen Preise auf die Finanzberichterstattung wird der AASB erörtern, wenn der IASB in seinem Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen Fortschritte macht.

Das aktualisierte Papier steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

Australischer AASB richtet Forschungszentrum ein

13.03.2013

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat die Einrichtung eines Forschungszentrum angekündigt, mit dem sichergestellt werden soll, "dass Australien weiterhin an vorderster Front der Gedankenführerschaft in der Finanzberichterstattung dabei ist".

Die Forschungsarbeiten des Zentrums sollen sich über den öffentlichen und den Privatsektor erstrecken und auch im Bereich gemeinnütziger Organisationen angesiedelt sein. Es soll wohl national als auch international geforscht werden. Einige Forschungsarbeiten werden vermutlich im Auftrag des International Accounting Standards Board (IASB) erfolgen, aber das Forschungszentrum soll auch Eingeninitiative entwickeln. Eine der Aufgaben wird auch sein, Entscheidungen des AASB gegebenfalls empirisch zu unterlegen.

Anlässlich der Bekanntgabe der Einrichtung verwies der Vorsitzende des AASB, Kevin M. Stevenson auch auf die allgemeine Tendenz hin, Standardsetzung und Forschung enger miteinander zu verzahnen: “Die Einrichtung dieses Forschungszentrums ist von kritischer Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch global die Tedenz besteht, Rechnungslegungsstandards mit mehr empirischen Belegen zu untermauern."

Der IASB hat Ende letzten Jahres beschlossen, eine neue Forschungsphase in den Prozess für die Entwicklung von Standards aufzunehmen, um es dem IASB zu erleichtern, Zugang zu dem Reichtum an Expertise und Informationen zu erlangen, die in der Forschungsgemeinde verfügbar sind.

Zur englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des AASB gelangen Sie hier.

Australischer Standardsetzer veröffentlicht Papier seines Stabs zu Bilanzierung von Kohlenstoffemissionen durch die Regierung

08.02.2013

Der Stab des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, das sich Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) im Staatssektor widmet.

Das Papier ergänzt ein ähnlich gelagertes Papier, das der Stab des AASB im Juli 2012 herausgegeben hat und das Berichterstattungsfragen für Emittenten in Bezug auf den CPM gewidmet war.

Beide Papiere sind berichterstattungsfragen gewidmet, die sich während der Festpreisphase des CPM ergeben können, während der Verschmutzungsrechte (im Gesetztestext als 'carbon units', also Kohlenstoffeinheiten bezeichnet) einen festen Preis haben, der von der Regierung festgesetzt wird. (Der AASB hatte bereits früher bekanntgegeben, dass er sich Bilanzierungsfragen im Kontext der Phase der flexiblen Preise erwägen wird, wenn der IASB entsprechende Fortschritte bei seinem Projekt zu Emissionshandelsprogrammen macht, das als Ergebnis der Agendakonsulation 2011 als Forschungsprojekt reaktiviert wurde.) Nach dem CPM können einige Unternehmen "freie" Emissionsrechte erhalten, die verwendedet werden können, um ihre entsprechenden Verbindlichkeiten aus dem Mechanismus auszugleichen.

In diesem neuesten Papier werden die Auswirkungen des CPM nach den australischen Rechnungslegungsstandards für die australische Regierung untersucht. Die Standards, die im Staatssektor anzuwenden sind, bauen auf den IFRS auf, aber diese wurden für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Sektors und gemeinnützige Unternehmen abgeändert und durch zusätzliche Vorschriften ergänzt. Daher können diese Unternehmen nicht in Anspruch nehmen, ihre Abschlüsse nach den IFRS zu erstellen (was profitorientierte Unternehmen, die australische Rechnungslegungsstandards anwenden, tun können).

In dem Papier werden die folgenden Sachverhalte erwogen:

  • das Wesen von Regierungsabgaben,
  • Bilanzierung von verkauften Rechten,
  • Bilanzierung von Rückkaufvereinbarungen für freie Rechte,
  • das Wesen der Regierungschuld in Bezug auf die Aufrechnung von Emissionsschulden und Kohlenstoffeinheiten mithilfe von freien Rechten,
  • Bilanzierung von Strafzahlungen, die Emittenten auferlegt werden, die nicht genügend Emissionsrechte besitzen, um ihre Verbindlichkeiten nach dem CPM zu begleichen,
  • Klassifizierung der entsprechenden Kapitalflüsse in der Kapitalflussrechnung aus Sicht der Regierung,
  • Fragen der Überleitung von Rechnungslegungsvorschriften auf Regierungsstatistik.

Der AASB hat unterstrichen, dass Arbeitspapiere des Stabs keine verbindlichen Leitlinien sind. Das englischsprachige Arbeitspapier steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

AASB schlägt vor landesspezifische Interpretation von IAS 12 zurückzuziehen

24.08.2012

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat einen Entwurf herausgegeben, in dem vorgeschlagen wird, die australische Interpretation 1039 'Wesentliche Inkraftssetzung bedeutender Steuergesetze in Australien' zurückzuziehen. Interpretation 1039 ist eine landesspezifische Interpretation mit Leitlinien zur Anwendung des australischen Standards AASB 112 'Ertragsteuern' (des Äquivalents zu IAS 12) im australischen Kontext. Die vorgeschlagene Zurückziehung der Interpretation steht im Einklang mit der Zielsetzung des AASB, IFRS nicht für die Anwendung in Australien zu ändern oder zu interpretieren, wenn nicht seltene und außergewöhnliche Umstände dies erforderlich machen.

Die Interpretation entstammt einer früheren Reihe von australischen Interpretationen, die von der 2006 aufgelösten Beratungsgruppe für dringende Sachverhalte (Urgent Issues Group UIG) entwickelt wurden, bevor Australien die IFRS übernommen hat. Im Rahmen der Einführung der IFRS wurden diese Interpretationen geprüft und überarbeitet, um sie mit den Vorschriften der IFRS in Einklang zu bringen.

Die ursprüngliche Version der Interpretation 1039, UIG 39, wurde zum Teil deswegen entwickelt, weil es Rufe nach Leitlinien gegeben hatte, wie die Auswirkungen einer Reihe miteinander verbundener Gesetze zu bilanzieren seien, die gemeinsam das Steuerkonsolidierungssystem von Australien in Kraft setzten.

Daher bietet die Interpretation 1039 Leitlinien dazu, wann davon auszugehen ist, dass die "wesentliche Inkraftsetzung" in Paragraph 48 von AASB 112/IAS 12 im australischen Kontext stattgefunden hat. Die Schlussfolgerung der Interpretation ist, dass die wesentliche Inkraftsetzung dann stattgefunden hat, wenn eine nicht verknüpfte Gesetzesvorlage dem Parlament vorgelegt wurde und es eine Mehrheit dafür gibt, diesem Gesetz in beiden Häusern des australischen Parlaments wie im Grundgesetz vorgesehen zuzustimmen.

Der AASB hat entscheiden, vorzuschlagen, Interpretation 1039 zurückzuziehen, weil die Frage, ob ein Gesetz im Wesentlichen in Kraft gesetzt wurde, keine Frage ist, die nur in Australien auftritt, weswegen eine landesspezifische Interpretation nicht notwendig ist.

Die vorgeschlagene Zurückziehung entspricht der Zielsetzung des AASB, die IFRS wie vom IASB herausgenommen zu übernehmen und nur landesspezifische Interpretationen in seltenen und außergewöhnlichen Umständen und nur nach Rücksprache mit dem IFRS Interpretations Committee vorzunehmen, wenn sich aus dieser Rücksprache ergibt, dass das Comittee sich dieses Sachverhalts nicht annehmen wird. Sie stellt auch die logische Folge früherer Änderungen dar, mit denen Änderungen rückgängig gemacht wurden, die vorgenommen wurden, als die IFRS als australische IFRS-Äquivalente übernommen wurden. Ein Reihe weiterer landesspezifischer Verlautbarungen bleiben in Kraft, aber diese schränken nicht die Möglichkeit ein, dass ein in Frage kommendes Unternehmen angeben kann, dass sein Abschluss ohne Einschränkungen im Einklang mit den IFRS steht; tatsächlich ist eine solche Angabe durch AASB 101 Darstellung des Abschlusses (das Äquivalent zu IAS 1) vorgeschrieben.

Im Entwurf wird festgehalten, dass die Mitglieder des AASB nicht davon ausgehen, dass das Fehlen einer landesspezifischen Interpretation zu Abweichungen in der Praxis in Australien bei diesem Thema führen wird.

Zum Entwurf ED 226 Zurückziehung der australischen Interpretation 1039 Wesentliche Inkraftssetzung bedeutender Steuergesetze in Australien kann bis 19. November 2012 Stellung genommen werden. Er steht auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

AASB-Stab gibt Papier zur Bilanzierung von Kohlenstoffemissionen heraus

06.07.2012

Der Stab des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein Arbeitspapier veröffentlicht, das darauf abzielt, Anwendern dabei zu helfen, die wesentlichen Berichterstattungsfragen zu identifizieren, die sich für Emittenten während der Festpreisphase des jüngst eingeführte Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) ergeben können, und mögliche bilanzielle Behandlungen nach den derzeit geltenden australischen Rechnungslegungsstandards zu entwickeln.

Der CPM in Australien ist zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Er ist in zwei Phasen unterteilt:

  • eine Festpreisphase, während der Verschmutzungsrechte (im Gesetztestext als 'carbon units', also Kohlenstoffeinheiten bezeichnet) einen festen Preis haben, der von der Regierung festgesetzt wird ($23 im ersten Jahr (2012-2013) und dann jährlich bis 2015 um 2,5% höher), und
  • eine Phase der flexiblen Preise, während der Verschmutzungsrechte im Rahmen eines Emissionshandelsprogramms frei gehandelt werden können und die am 1. Juli 2015 beginnt, wobei das Handelsprogramm mit Ober- und Untergrenzen versehen ist, bei denen die Regierung festlegt, wie hoch die Gesamtmenge der Verschmutzungsrechte ist und welche Preisober- und -untergrenzen gelten, während ansonsten Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.

In dem Papier wird festgehalten, dass sich während der Festpreisphase vermutlich keine Ansatz-, Bewertungs-, Darstellungs- oder Angabefragen für Emittenten aus der Zusatzsteuer ergeben, die über diejenigen hinausgehen, die für andere Steuern, die keine Einkommenssteuern, bereits in ähnlicher Form nach den geltenden australischen Rechnungslegungsstandards geklärt sind.

Allerdings wird im Papier Folgendes in Bezug auf die Phase der flexiblen Preise festgehalten:

Die Auswirkungen der Phase der flexiblen Preise auf die Finanzberichterstattung müssen vom AASB erörtert werden, wenn der IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen wieder aufnimmt. Der AASB muss allerdings auch erwägen, Leitlinien zur Finanzberichterstattung nach australischen Rechnungslegungsstandards in der Phase der flexiblen Preise zur VErfügung zu stellen, falls es sich abzeichnen sollte, dass der IASB es nicht schaffen wird, rechtzeitig eine Verlautbarung oder Leitlinien, die eine Grundlage für die bilanzielle Behandlung in der Phase der flexiblen Preise bieten, bereitzustellen.

Wichtigste Punkte in dem vom Stab erarbeiteten Papier sind die folgenden:

  • Art und Klassifizierung der Verschmutzungsrechte,
  • Ansatz einer Schuld für Verschmutzungen,
  • Ansatz einer Schuld für den Erhalt kostenfreier Verschmutzungsrechte,
  • Aktivierung von Kohlenstoffemissionssteuern oder Erfassung als Aufwand,
  • Bilanzierung von kostenfreien Verschmutzungsrechten im australischen Kontext,
  • Darstellung von Vermögenswerten und Schulden,
  • Bilanzierung der 'Australian Carbon Credit Units' (ACCU),
  • Wertminderung,
  • Bilanzierung von Gebühren für Fehlmengen,
  • belastende Verträge und bestehenden Vorsorgen,
  • Auswirkungen auf die Einkommenssteuer.

Der AASB hat unterstrichen, dass Arbeitspapiere des Stabs keine verbindlichen Leitlinien sind. Das englischsprachige Arbeitspapier steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

Wir hatten bereits früher berichtet, dass die Tatsache, dass der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen derzeit auf Eis gelegt hat und gleichzeitig die globale Nachhaltigkeitsbewegung zu immer neuen Gesetzen und Verordnungen führt, einige nationale Standardsetzer in Bedrängnis führt: Bilanzierung von Verschmutzungsrechten ein wichtiges Thema für nationale Standardsetzer (Nachricht vom Mai 2012).

Vorsitzende des australischen FRC nimmt Stellung zu globalen Standards, schlägt regionale Regulierungsdatenbank vor

16.05.2012

Der australische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Text einer Rede freigegeben, die die FRC-Vorsitzende Lynn Wood bei der 6. IFRS-Reginalkonferenz, die am 26. und 27. März 2012 in Kuala Lumpur stattfand, gehalten hat. Unter anderem geht Wood darin auf solche Themen wie die mögliche Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten und die die notwendigen Schritte, die die Regulatoren unternehmen müssen, um globale Eiheitlichkeit bei der Interpretierung der Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten ein. Dabei brachte sie auch die Idee einer reginoalen Durchsetzungsdatenbank für die asiatisch-pazifische Region ins Spiel.

Wood begann ihre Rede mit einer Forderung nach Übernahme der IFRS als globalen Standard, indem sie darauf hinwies, dass "beim gegenwärtigen Tempo der Globalisierung die Bewegung hin zu einem globalen Satz von Rechnungslegungsstandards ein logischer Übergang" ist. Sie wies jedoch auf zwei wesentliche Herausforderungen hin: die Unsicherheit, ob die Vereinigten Staaten die IFRS übernehmen werden, und die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der IFRS über Ländergrenzen hinweg.

Hinsichtlich der Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten hielt Wood Folgendes fest:

 

Wenn die Vereinigten Staaten die IFRS nicht übernehmen, würde die globale Vergleichbarkeit von finanzieller Leistung erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus würde dies zu einem gewissen Maß die Expertise beschränken, die für die künftige Entwicklung der IFRS zur Verfügung stehen würde.

Wood wendete sich dann der Rolle der internationalen Regulierer bei der "Arbeit auf dem Weg hin zu einem globalen Satz von Rechnungslegungsstandards" zu. Wood ist der Meinung, dass die Regulierer am Standardsetzungsprozess teilnehmen sollten - sowohl durch das IFRS-Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) als auch durch Stellungnahmen zu bestimmten Vorschlägen. Sie konzentrierte sich im Wesentlichen allerdings darauf, dass die Regulierer auf eine globale Einheitlichkeit bei der Interpretierung hinarbeiten müssten. Dabei sieht Wood eine starke Rolle für regionale Regulierer wie beispielsweise ESMA (für die EU) und IOSCO (auf globaler Ebene) vor, um die Durchsetzungsmaßnahmen der einzelnen Regulierer zu koordinieren.

Wood ging auf die ISOCO-Datenbank mit Durchsetzungsentscheidungen und die ähnlich gelagerte Datenbank von ESMA für die europäische Region ein, die sie als "nützliche Informationsquelle für Standardsetzer" ansieht. Sie äußerte sich auch zu einer möglichen Einrichtung einer ähnlichen Datenbank für den asisatisch-pazifischen Raum:

 

Die Region Europa hat einige gute Initiativen umgesetzt, die wir in der asiatisch-pazifischen Region erwägen sollten. Die AOSSG wurde als Plattform in unserer Region eingerichtet, damit wir solche Themen wie IFRS diskutieren können. [...] Es wäre ohne Zweifel auch nützlich für unsere Region, wenn unsere Regulatoren eine Datenbank einrichten oder zu der von IOSCO beitragen würden, sodass die Mitgliedstaaten ihre Erfahrungen mit den IFRS austauschen können. [...] Insbesondere ginge es um den Austausch bei Fällen, bei denen Emessensentscheidungen in Bezug auf die interpretierung von IFRS getroffen werden müssen. Auf diese Art und Weise können wir sicherstellen, dass wir als Region die IFRS einheitlich anwenden und dass jegliche Uneinheitlichkeiten sofart entdeckt werden und dem IASB zur Kenntnis gebracht werden können.

Des Weiteren sprach Wood noch über die G-20 und über Australiens Ansatz bei der Entwicklung des Rechnungslegungsrahmens für das Land.

Der vollständige Text der Rede in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung. Für andere Ergebnisse des 6. IFRS-Regionalforums verweisen wir auf unsere Nachricht vom 2. April 2012.

Ergebnisse der Aprilsitzung 2012 des AASB

20.04.2012

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat die Aprilausgabe seines 'Action Alert' veröffentlicht, in der die AASB-Sitzung des laufenden Monats zusammengefasst wird, die am 18. und 19. April 2012 stattfand.

Auf dieser Sitzung erörterte der AASB Schlüsselaspekte in Bezug auf Gemeinnützigkeit:
  • Beherrschung in gemeinnützigen öffentlichen und privaten Sektoren
  • Einkommen aus Transaktionen gemeinnütziger Unternehmen
  • Erfolgsberichterstattung
  • gemeinnützige Unternehmen im allgemeinen Regierungssektor NFP
  • Regierungssichtweisen in Bezug auf die Bilanzierung der Steuer auf Kohlenstoffemissionen

Außerdem nutzte der AASB die Sitzung für folgende Aktionen:

  • Er fomulierte Sichtweisen, die in die Stellungnahme gegenüber dem IPSASB zu dessen Konsultationspapier zu einem allgemeinen Rahmenkonzept einfließen sollen.
  • Er verfolgte die Entwicklungen bei den IASB-Projekten zu Leasingverhältnissen, Finanzinstrumenten und Versicherungsverträgen weiter und bildete sich Meinungen dazu.
  • Er traf Entscheidungen in Bezug auf das System der reduzierten Angaben und nahm eine Bericht zum Forschungsprojekt zur gestuften Berichterstattung entgegen.
  • Er erwog seine vorläufige Agendaentscheidung in Bezug auf die Zusatzsteuern, die als "resource rent taxes" bezeichnet werden, und bildete sich eine Meinung dazu.
  • Er nahm Berichte von der Märzsitzung des IFRS Interpretations Committee und der Märzsitzung des Received IPSASB entgegen.
  • Er erörterte das EFRAG-Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung.

Sie können sich den Action Alert direkt von der Internetseite des AASB herunterladen (in englischer Sprache).

Wirtschaftsprüferinstitute werben für trantasmanische Zusammenlegung

02.04.2012

Die Aufsichtsräte des australischen Wirtschaftsprüferinstituts (Institute of Chartered Accountants in Australia, ICAA) und des neuseeländischen Wirtschaftsprüferinstituts (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) haben sich zu einer gemeinsamen Sitzung in Auckland getroffen, um den Fortschritt bei beistehenden Zusammenarbeitsinitiativen zu besprechen. Man kam dabei einstimmig zu dem Schluss, den Nutzen einer Verschmelzung von NZICA und ICAA in ein Gremium weiter eruieren zu wollen.

Die Aufsichtsräte haben ihren Enthusiasmus hinsichtlich der Aussichten kundgetan, die sich aus der Schaffung eines einzigen, starken und relevanten Branchenverbands ergeben, und zeigen sich begeistert angesichts der Möglichkeiten und Gewinne, die sich daraus für die Mitglieder ergeben könnten.

Wichtigster Grund für die Erwägung der Einrichtung einer einzigen neuen Organisation ist die bessere Positionierung beider Institute und der von ihnen vergebenen Zertifizierung bei der globalen Konsolidierung des Berufstandes. Dies liegt auch im langfristigen Interesse der Mitglieder der bestehenden Institute in beiden Ländern.

Weitere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der NZICA-Internetseite.

ASIC veröffentlicht die Ergebnisse der jüngsten Prüfung von Vergütungsberichten

29.02.2012

Die australische Wertpapier- und Investitionsaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat die Ergebnisse ihrer Überprüfung von 50 Vergütungsberichten von Unternehmen aus der ASX 300-Gruppe zum 30. Juni 2011 veröffentlicht.

Die Ergebnisse zeigen nach Ansicht der ASIC, dass die Unternehmen in den folgenden Bereichen noch besser Bericht ertstatten können:
  • Verfahrensweise des Aufsichtsrats in Bezug auf die Art und Höhe der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensführung,
  • Leistungsbedigungen in Bezug auf nicht-finanzielle Aspekte in kurzfristigen Anreizplänen,
  • Begründung der Wahl von Leistungsbedingungen,
  • Bedingen in Anreizplänen.

Im Anhang des ASIC-Berichts werden "einige der besseren Beispiele von Angaben" genannt.

Sie können Sich den Bericht direkt von der Internetseite der ASIC herunterladen.

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