Neuseeland

Erste neuseeländische Entwürfe zur Umsetzung des neuen Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung

27.04.2012

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben gemeinsam vier Entwürfe und eine Einladung zur Stellungnahme veröffentlicht, die die Umsetzung des neuen neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzepts für gewinnorientierte Unternehmen einläuten sollen.

Die Entwürfe stellen die erste Phase des Ausrollens des neuen neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzepts dar, das nach und nach mit Zustimmung des neuseeländischen Handelsministers für die verschiedenen Kategorien von Unternehmen in Neuseeland umgesetzt wird. Das Rahmenkonzept soll zuerst für gewinnorierte Unternehmen, dann für Unternehmen des öffentlichen Sektors und zuletzt für gemeinnützige Unternehmen umgesetzt werden.

Sie können sich die Entwürfe über nachfolgende Verknüpfungen von der Internetseite des XRB herunterladen. Der Entwurf A1 enthält Bestimmungen, welches Unternehmen im Rahmen des gestuften Berichterstattungssystems welche Standards anzuwenden hat. Die Entwürfe 2012-1 bis 2012-3 stellen dann die Rahmenkonzepte für die einzelnen Kategorien von Unternehmen dar.

Zu den Entwürfen kann bis zum 3. August 2012 Stellung genommen werden.

Zugang zu den Entwürfen:

Neuseeländischer Minister stimmt neuem Rahmenkonzept für die Rechnungslegung zu

02.04.2012

Der neuseeländische Wirtschaftsminister Craig Foss hat dem neuen Rechnungslegungsrahmenkonzept für Neuseeland zugestimmt, das vom neuseeländischen Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) vorgelegt worden ist und mit dem das neue mehrstufige Berichterstattungssystem in Neuseeland eingerichtet werden soll.

Die Genehmigung des Rechnungslegungsrahmenkonzepts durch den Minister ist ein bedeutender Schritt in der Einrichtung des neuen Finanzberichterstattungsrahmens in Neuseeland.

Der XRB hat nun den gesetzlichen Auftrag, das Rahmenkonzept umzusetzen. Dies soll ab sofort mit der Veröffentlichung verschiedener Entwürfe begonnen werden.

Auf der Internetseite des XRB finden Sie eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung.

Neuseeländisches Institut der Wirtschaftsprüfer bittet um Stellungnahmen zur Berichterstattung durch KMU

01.03.2012

Das neuseeländische Institut der Wirtschaftsprüfer (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die der Zukunft der Finanzberichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen in Neuseeland gewidmet ist.

Änderungen an den neuseeländischen Gesetzen, die Mitte 2013 erwartet werden, würden gewinnorientierte Unternehmen, die weder Aktien begeben noch groß sind (also weniger als 30 Mio. NZ Dollar erwirtschaften und weniger als 60 Mio. NZ Dollar an Vermögen besitzen), von der Erstellung von Mehrzweckabschlüssen ausnehmen. Als Reaktion auf die vorgeschlagenen Änderungen hat das NZICA eine Arbeitsgruppe zu zweckgebundenen Abschlüssen gegründet, die NZICA helfen soll, Rückmeldungen einzusammeln, während NZICA Berichtserstattungsleitninien für KMU entwickelt.

In den Leitlinien soll ein vorgeschlagenes Rahmenkonzept für die Finanzberichtersttaung durch KMU enthalten sein, das auf die Forderungen bestimmter externer Nutzer von Finanzinformationen abgestimmt sein soll. Da das NZICA nicht länger ein Standardsetzer ist, gibt es derzeit keine Bestrebungen, einen eigenständigen Satz von Finanzberichtersattungsstandards für KMU zu entwickeln oder dieses gar als verbindlich zu erklären. Stattdessen sollen die Leitlinien folgendes beinhalten:

  • Eine Einleitung in einfachen Worten, das so strukturiert ist, wie KMU operieren, und das Hauptempfehlungen für die Berichtersttung beinhaltet, die von Diagrammen begleitet werden und die Ersteller helfen, eindeutige Ergebnisse zu erzielen.
  • Anhänge, die Verknüpfungen auf das Rahmenkonzept für die Mehzweckberichtersttung enthalten, wobei die NZ IFRS als Verweisgrundlage verwendet werden, um unnötige Doppelungen zu vermeiden.
  • Branchenspezifische Musterabschlüsse.

NZICA bittet um Stellungnahmen zum Gesamtansatz, der ursprünglich in der Studie dargestellt wurde. Weiter Informationen und eine Verknüpfung auf die Studie finden sich auf der Internetseite von NZICA.

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