Vereinigte Staaten

FASB veröffentlicht drei Vorschläge des PCC zwecks Stellungnahme

01.07.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei Vorschläge zur Vereinfachung der US-GAAP-Vorschriften für die Anwendung durch nicht börsennotierte Unternehmen zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Die Vorschläge betreffen die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, Geschäfts- oder Firmenwerte und bestimmte Arten von Zinsswaps.

Der FASB hatte am 10. Juni 2013 für die Veröffentlichung der Vorschläge gestimmt, die vom Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) entwickelt worden sind.

In den Vereinigten Staaten gibt es derzeit zwei unterschiedliche Entwicklungen in Bezug auf die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte Unternehmen. Während der FASB in Zusammenarbeit mit dem neuen eingerichteten PCC sich darum bemüht, Bereiche in den US-GAAP zu identifizieren, wo durch Alternativen Kosten und Mühen für nicht börsennotierte Unternehmen gesenkt werden können, ohne die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von nach US-GAAP erstellten Abschlüssen zu verringern, hat das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) am 11. Juni 2013 hat ein Rahmenkonzept für die Berichterstattung durch nach US-GAAP nicht berichtspflichtige Unternehmens herausgegeben, das den Namen Financial Reporting Framework for Small and Medium-sized Entities (FRF for SMEs) trägt. Diese zum Teil konkurrierenden Entwicklungen werden nicht von allen Seiten als glücklich wahrgenommen. Die nationale Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) hatte auf ihrer Internetseite sogar eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie ausdrücklich vor Anwendung des FRF for SMEs warnt.

Stellungnahme zu den PCC-Vorschlägen werden bis 23. August 2013 erbeten.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB in englischer Sprache zur Verfügung:

FASB veröffentlich Vorschläge zur Berichterstattung im Hinblick auf die Unsicherheit der Unternehmensfortführung

26.06.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Darstellung des Abschlusses: Angabe von Unsicherheiten hinsichtlich der Annahme der Unternehmensfortführung eines Unternehmens' veröffentlicht. Mit der vorgeschlagenen ASU soll die Berichterstattung über Unsicherheiten verbessert werden, die in Bezug auf die Fähigkeit eines Unternehmens bestehen als Unternehmen fortgeführt werden zu können.

Mit den Kernvorschriften in dieser vorgeschlagenen ASU wird die Verantwortlichkeit, Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung zu evaluieren und zeitlich und inhaltlich sachgerechte Angaben in entsprechenden Fußnoten zu leisten, der Unternehmensleitung zugeschrieben. Darüber hinaus muss ein Unternehmen, das bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert ist, beurteilen, ob es deutliche Zweifel gibt, über die nächsten 24 Monate nach Veröffentlichung des Abschluss als Unternehmen fortzubestehen, und entsprechende Angaben leisten.

Im Hinblick auf die Konvergenz mit den IFRS ist festzuhalten, dass die Leitlinien der ASU den Leitlinien des IASB ähnlich sind, da sie beide die Betonung darauf legen, dass die Unternehmensleitung die Unsicherheiten beurteilen muss, die der Möglichkeit der Fortführung eines Unternehmens gelten, und dass diese auch für die entsprechenden Angaben verantwortlich ist. Die Leitlinien weichen dort voneinander ab, wo Unternehmen nicht auf Basis der Annahme der Unternehmensfortführung geführt werden. Außerdem gibt es unter den IFRS eine Schwelle für Angaben in Bezug auf die Unsicherheit der unternehmensfortführung, werden die FASB-Vorschläge für US-GAAP zwei Schwellen enthalten. Diese sind (1) für alle Unternehmen der Beginn des Bestehens von Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung und (2) für bei der SEC-registrierte Unternehmen der deutliche Zweifel der Möglichkeit der Fortführung als Unternehmen. Schließlich sind nach den IFRS mindestens die nächsten 12 Monate zu bedenken, der Zeitraum ist aber nicht nach hinten begrenzt; nach den vorgeschlagenen Leitlinien des FASB ist der zu berücksichtigende Zeitraum auf 24 Monate nach Veröffentlichung des Abschlusses beschränkt.

Stellungnahmen zur vorgeschlagene ASU werden bis zum 24. September 2013 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

AICPA veröffentlicht Rahmenkonzept für die Rechnungslegung durch KMU

11.06.2013

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) hat ein Rahmenkonzept für die Berichterstattung durch nach US-GAAP nicht berichtspflichtige Unternehmens herausgegeben, das den Namen Financial Reporting Framework for Small and Medium-sized Entities (FRF for SMEs) trägt. Das Rahmenkonzept stellt eine weitere Alternative für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) dar, die nicht verpflichtet sind, Abschlüsse im Einklang mit den US-GAAP zu erstellen.

Das FRF for SMEs, das im November 2012 als Entwurf vorgelegt worden war, ist darauf ausgelegt, die Erstellung des Abschlusses dadurch zu vereinfachen, dass klar darüber berichtet wird, was ein Unternehmen besitzt, welche Schulden es hat und wie die Kapitalflüsse sind. Insbesondere zeichnen folgende Merkmale das FRF for SMEs aus:

 

  • Anwendung historischer Anschaffungskosten, Abwendung von komplizierten Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert,
  • Gewährung eines gewissen Grads von Flexibilität – Unternehmen können die Darstellung ihres Abschlusses an die Bedürfnisse ihrer Adressaten anpassen,
  • zielgerichtete Angabevorschriften,
  • Reduzierung der Unterschiede zur Steuerberichterstattung,
  • Erstelung verlässlicher Abschlüsse, die zusammengefügt, einer prüferischen Durchsicht unterzogen oder geprüft werden können.

Das FRF for SMEs stellt keinen Bestandteil der US-GAAP dar, und es ist nicht beabsichtigt, das dies künftig der Fall sein soll.

Auch die nationale Vereinigung der bundesstaatlichen Direktionen für Bilanzierung (National Association of State Boards of Accountancy, NASBA) hatte auf ihrer Internetseite eine Presseerklärung veröffentlicht, in der sie ihre Auffassung bekräftigt, dass nicht börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten US-GAAP wie vom FASB für nicht börsennotierte Unternehmen angepasst für die Abschlusserstellung verwenden sollten. Die NASBA rät nicht börsennotierten Unternehmen ausdrücklich davon ab, das FRF for SMEs anzuwenden. In der Presseerklärung heißt es dazu:

 

In Zeiten, in denen Rechenschaftspflicht und Transparenz der Verantwortlichen genau betrachtet wird, ist es verstörend, dass ein nicht verbindlicher Vorschlag, der die Finanzberichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen und den Anlegerschutz erheblich schwächen würde, überhaupt gemacht wird.

 Die NASBA nennt drei wesentliche Bedenken in Bezug auf das FRF for SMEs:

  1. Es stellt nicht verbindliche Leitlinien dar, die schwer zu regulieren oder durchzusetzen sind;
  2. der Anwendungsbereich "kleine und mittelgroße Unternehmen" ist nicht definiert, was dazu führen wird, das möglicherweise jedes nicht börsennotierte Unternehmen das FRF for SMEs anwendet;
  3. Angaben zu Abweichungen von den US-GAAP werden bei Verwendung gleicher Bezeichnungen nicht geleistet.

Auf der Internetseite des AICPA finden Sie eine Presseerklärung und das FRF for SMEs (beides in englischer Sprache).

FASB stimmt drei Vorschlägen des PCC zu

10.06.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat drei vom Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) vorgelegten Vorschlägen zur Vereinfachung der US-GAAP-Vorschriften für die Anwendung durch nicht börsennotierte Unternehmen zugestimmt.

Der PCC hatte im Mai 2013 über die Alternativen abgestimmt und dem FASB zwecks Genehmigung vorgelegt. Die Vorschläge betreffen die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, Geschäfts- oder Firmenwerte und bestimmte Arten von Zinsswaps.

Als nächsten Schritt wird der FASB die drei Vorschläge als Entwürfe veröffentlichen; dies soll Ende Juni geschehen.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung.

Chinesische und US-amerikanische Aufsichtskommissionen vereinbaren Zusammenarbeit

24.05.2013

Die chinesische Wertpapieraufsichtskommission (China Securities Regulatory Commission, CSRC), das chinesische Finanzministerium und die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) haben eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit unterzeichnet.

Mit der Absichtserklärung wird der Austausch von vertraulichen Informationen von Firmen vereinbart, die in beiden Rechtskreisen tätig sind. Des Weiteren arbeitet die PCAOB mit ihren beiden chinesischen Partnern an einer Vereinbarung, mit der gemeinsame Inspektionen in China von Prüfungsgesellschaften, die bei der PCAOB registriert sind und chinesische Unternehmen prüfen, die an US-amerikanischen Börsen gehandelt werden, gestattet werden sollen.

Auf der Internetseite der PCAOB finden sie eine englischsprachige Presseerklärungzur Unterzeichnung des Abkommens.

SEC nimmt XBRL-Taxonomie 2013 für US-GAAP an

22.05.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) und der Standardsetzer (Financial Accounting Standards Board, FASB) haben bekanntgegeben, dass die dortige Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) die XBRL-Taxonomie 2013 für die berichterstattung nach US-GAAP angenommen hat.

Die Taxonomie 2013 wurde in Bezug auf neue Rechnungslegungsvorschriften und andere Verbesserungen gegenüber der Taxonomie 2012, die Einreicher bei der SEC bisher verwenden, verbessert.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

COSO aktualisiert Rahmenkonzept zu internen Kontrollen

14.05.2013

Der Ausschuss zur Verbesserung der Finanzberichterstattung durch ethisches Handeln, für wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission, COSO) hat die Ausgabe 2013 seines integrierten Rahmenkonzepts für interne Kontrollen nebst erläuternden Materialien herausgegeben.

Das Rahmenkonzept wurde ursprünglich 1992 herausgegeben, um Unternehmen zu helfen, interne Kontrollen zu entwickeln, umzusetzen und ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Mit der Aktualisierung des Rahmenkonzepts sollen interne Kontrollkonzepte verdeutlicht und ihre Nutzung und Anwendung vereinfacht werden.

Eine der bedeutendsten Änderungen, die COSO mit der Ausgabe 2013 vorgenommen hat, ist die Kodifzierung der internen Kontrollkonzepte des ursprünglichen Rahmenkonzepts in Prinzipien.

Im Rahmenkonzept wird interne Kontrolle wie folgt definiert:

Interne Kontrolle ist ein Prozess, der vom Vorstand, dem Management und anderen Beteiligten betrieben wird und der darauf abzielt, einen vernünftigen Grad an Sicherheit hinsichtlich des Erreichens von Zielen in Bezug auf operationelle Prozesse, Berichterstattung und Compliance zu gewährleisten.

Im Einklang mit der obenstehenden Definition werden im Rahmenkonzept drei Kategorien von Zielen genannt, mit deren Hilfe die Konzentration auf bestimmte Aspekte der internenn Kontrolle möglich ist: Ziele in Bezug auf oprationelle Risiken, Ziele in Bezug auf die Berichterstattung und Ziele in Bezug auf die Einhaltung von Vorschriften. Die Ziele in Bezug auf die Berichtestattung "beziehen sich auf interne und externe Finanz- und Nichtfinanzberichterstattung und können Verlässlichkeit, Zeitnähe, Transparenz und andere Begriffe umfassen, die durch Regulatoren, anerkannte Standardsetzer oder die eigene Unternehmenspolitik vorgegeben werden". Der Bezug auf "interne und externe Finanz- und Nichtfinanzberichterstattung" ist breiter als im früheren Rahmenkonzept, in dem der Schwerpunkt auf veröffentlichten Abschlüssen lag.

Das Rahmenkonzept in der Fassung von 1992 wird während einer Übergangsperiode, die am 15. Dezember 2014 endet, weiterhin zur Verfügung stehen. Danach wird COSO es als veraltet und aufgehoben betrachten.

Zusammen mit dem Rahmenkonzept 2013 hat COSO auch ein Kompendium von Ansätzen und Beispielen zur Überprüfung der Wirksamkeit interner Kontrolle einschließlich interner Kontrolle über externe Berichterstattung veröffentlicht: Illustrative Tools for Assessing Effectiveness of a System of Internal Control and Internal Control Over External Financial Reporting (ICEFR): A Compendium of Approaches and Examples.

Beide Produkte sind nur käuflich zu erwerben. Allerdings stehen über die Internetseite von COSO begleitende Materialien wie eine zusammenfassende Darstellung, häufig gestellte Fragen und Präsentationsfolien kostenfrei zur Verfügung.

PCC schlägt Alternativen zu US-GAAP für nicht börsennotierte Unternehmen vor

08.05.2013

Der US-amerikanische Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) hat erste konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der US-GAAP-Vorschriften für die Anwendung durch nicht börsennotierte Unternehmen gemacht, die jetzt dem FASB vorgelegt werden, der dann entscheiden muss, ob sie zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden sollen.

Der PCC war eingerichtet worden, um zu eruieren, ob und unter welchen Umständen alternative Ansatz-, Bewertungs-, Angabe-, Darstellungs-, Inkraftsetzungs- oder Übergangsvorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen, die nach US-GAAP berichten, zur Verfügung gestellt werden sollen. Im April 2013 war ein Rahmenkonzept für diese Überprüfung zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben worden.

Offensichtlich waren aber einige Änderungen entweder so vordringlich oder so offensichtlich, dass der PCC noch vor Ende der Kommentierungsfrist zum Rahmenkonzept zu ersten Entscheidungen gekommen ist. Sie betreffen:

  • Erleichterungen in Bezug auf den separaten Ansatz von bestimmten immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden,
  • Gestattung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und ein vereinfachtes Modell für die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten und
  • Gestattung zwei einfacherer Ansätze bei der Bilanzierung bestimmter Arten von Zinsswaps, wenn ein nicht börsennotiertes Unternehmen beabsichtigt, den auf seine Schulden zu zahlenden Zins wirtschaftlich zu wandeln.

    Eine Presseerklärung zu den ersten Entcheidungen steht auf der Internetseite des FASB zur Verfügung.

    Studie zum Stand der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung in den Vereinigten Staaten

    30.04.2013

    Das Investor Responsibility Research Center Institute (IRRCI), eine gemeinnützige Organisation, die objektive Forschung zu verantwortlicher Unternehmensführung und unternehmerischer Verantwortung finanziert, hat einen Bericht mit dem Titel 'Integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Vereinigten Staaten' herausgegeben, der zeigt, dass mit Ausnahme eines Unternehmens alle unternehmen des S&P 500-Indexes zumindest in gewissem Ausmaß Nachhaltigkeitsberichterstattung betreibt. Obwohl jedoch die Nachhaltigkeitsberichterstattung als solche weit verbreitet ist, gibt es bei Umfang, Quantifizierung und innerem Zusammenhang noch deutlich Verbesserungsmöglichkeiten.

    Folgende Zahlen werden in der Studie genannt:

    • 499 der Unternehmen im S&P 500-Index leisteten zumindestens eine nachhaltigkeitsbezogene Angabe, aber nur 7 integrieren die Finanz- und die nachhaltigkeitsberichterstattung.
    • 74%  der Unternehmen quantifizierten zumindest eine nachhaltigkeitsbezogene Initiative finanziell, obwohl sie häufig auch andere Initiativen nannten, ohne diese zu quantifizieren.
    • 43% der Unternehmen verknüpften die Vorstandsvergütung mit mindestens einer Art von Nachhaltigkeitskriterium.

    Über die folgenden Themen wurde am häufigsten Bericht erstattet (in abnehmender Häufigkeitsreihenfolge): Umweltmanagement, Beschäftigungsverhältnisse, Klimawandel, Sondermüll, Produktzusammensetzungen, Abfallmanagement, Wasserverbrauch, Ethik und Menschenrechte.

    Obwohl der Bericht zeigt, dass die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen über eine große Bandbreite von Themen an sich heute weit verbreitet ist, wird auch Folgendes festgehalten:

    [I]solierte Nachhaltigkeitsangaben sind von begrenztem Nutzen, sowohl für die Unternehmensführung, die das Gesamtergebnis verbessern will, als auch für Anleger, die Chancen und Risiken einschätzen wollen. Die Herausforderung heutzutage ist, Zusammenhänge zwischen Nachhaltigkeitsinitiativen und dem Unternehmensergebnis herzustellen und dann die Wirkungszusammenhänge zu quantifizieren. [...] Bei viel zu vielen Nachhaltigkeitsfaktoren über viel zu viele Berichte hinweg fehlt die Quantifizierung, was die Unternehmensleitung ohne Ansatzpunkte und die Anleger sich fragen lässt, wie gut diese eigentlich gesteuert werden.

    Der Bericht enthält auch einen Überblick über die gegenwärtigen regulatorischen Vorschriften und die gegenwärtigen Bemühungen zur Förderung der integrierten Berichterstattung beispielsweise durch die Global Reporting Initiative (GRI), den internationalen Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und den US-amerikanischen Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB).

    Das IRRCI bietet ein Internetseminar an, in dem über die Ergebnisse der Studie diskutiert und Fragen gestellt werden können. Es wird am 3. Mai 2013 stattfinden. Eine Anmeldung ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IRRCI möglich, die zur Veröffentlichung der Studie herausgegeben wurde.

    Die vollständige Studie können Sie sich hier von der Internetseite des IRRCI herunterladen.

    Podcast des FAB zu seinem Wertminderungsmodell

    17.04.2013

    Der US-amerikanische Standardsetzer stellt einen Podcast zur Verfügung, in dem der FASB-Vorschlag für eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel 'Finanzinstrumente — Bonitätsverluste' detailliert erläutert wird.

    Die vorgeschlagene ASU wurde im Dezember 2012 herausgegeben. Mit ihr hat der FASB ein Modell der gegenwärtig erwarteten Bonitätsverluste (Current Expected Credit Losses, CECL) für die Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte vorgeschlagen. Der bedeutendste Unterschied zwischen dem FASB-Modell und dem des IASB, das im März 2013 veröffentlicht wurde, besteht darin, dass der FASB eine einheitliche Bemessung der Risikovorsorge für alle Finanzinstrumente zum Zeitpunkt ihres Zugangs vorsieht; die Bemessung soll dabei in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle erfolgen.

    Im Podcast werden die folgenden Themn erörtert:

      1. Überblick über die Sachverhalte, die mit der ASU adressiert werden sollen
      2. Das allgemeine Bewertungsziel des Entwurfs
      3. Zusammenfassung des CECL-Modells
      4. Fragen und Antworten in Bezug auf die vorgeschlagenn Verwendung historische Informationen
      5. Vom Board erwogene Alternativen

    Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

    Correction list for hyphenation

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