IAESB schlägt Überarbeitung von zwei Standards zur Aus- und Weiterbildung vor

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02.08.2012

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme zwei Überarbeitungen von internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) herausgegeben.

Es handelt sich um IES 2 Grundlegende berufliche Entwicklung - fachliche Kompetenz und IES 3 Grundlegende berufliche Entwicklung - professionelle Fähigkeiten. Diese Überarbeitungen gelten den Standards zu Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Berufs, die aufstrebende junge Angehörige des Berufsstands sich aneignen müssen, und erfolgen im Rahmen des allgemeinen IAESB-Projekts zur Verbesserung der Klarheit seiner Standards.

Die beiden ursprünglich im Jahr 2004 entwickelten Standards umreißen das Wissen und die beruflichen Fähigkeiten, die Berufeinsteiger sich aneignen müssen, um im Berufsstand arbeiten und sich entwickeln zu können. Die IES sind dahingehend überarbeitet worden, dass der Schwerpunkt nun auf den Lernergebnissen liegt, die zeigen, dass die entsprechenden Fähigkeiten, die für den Berufsstand erforderlich sind, erlernt wurden. Aus diesen Standards können auch Aus- und Weiterbildungsorganisationen, Regulatoren, Regierungseinrichtungen und andere Interessensgruppen Nutzen ziehen, die die Aus- und Weiterbildung und die Entwicklung von Angehörigen des Berufsstands fördern.

Der IAESB hat eine Initiative ins Leben gerufen, die der Verbesserung der Klarheit aller seiner acht IES dienen soll. Wie bereits Ende Juli berichtet wurde in diesem zusammenhang auch IES 4 Grundlegende berufliche Entwicklung - Berufsständische Werte, Ethikgrundsätze und Verhaltensweisen überarbeitet und kann derzeit kommentiert werden.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Überarbeitungen von IES 2 und IES 3 werden bis zum 1. November 2012 erbeten. Der IAESB geht davon aus, endgültige Verlautbarungen im zweiten Quartal 2013 herausgeben zu können, und zielt auf den 1. Juli 2015 als Zeitpunkt des Inkrafttretens ab.

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