IAS 16/IAS 38 - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden
Hintergrund
2011 erörterte das IFRS Interpretations Committe die Bitte eines Anwenders, die Bedeutung der Formulierung "Grundlage des erwarteten Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens dieses Vermögenswerts" klarzustellen, wenn die sachgerechte Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögenswerte unter IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte bestimmt wird. Die Anfrage galt insbesondere der Abschreibung von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die unter IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen fallen.
Das IFRS Interpretations Committee ist zu dem Schluss gekommen, dass zwar die Auswahl einer Abschreibungsmethode eine Ermessensentscheidung involviert, dass aber eine erlösbasierte Methode keine sachgerechte Darstellung des Verbrauchs bietet. Das liegt daran, dass Erlöse die Erzeugung erwarteten wirtschaftlichen Nutzens und nicht dessen Verbrauch darstellen. Daher ist das Committee zu dem Schluss gekommen, Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 (und nicht an IFRIC 12) vorzuschlagen und dem IASB zu empfehlen, die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf der Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2011-2013) aufzunehmen.
Im Oktober 2012 entschied der IASB die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 und IAS 38 als eigenständigen Entwurf und nicht als Teil des Entwurfs zu jährlichen Verbesserungen herauszugeben. Dies ist zum Teil auf Bedenken des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses zurückzuführen, der die Meinung geäußert hatte, dass die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 nicht die Kriterien für eine jährliche Verbesserung erfüllten.
Aktueller Status des Projekts
Das Projekt ist abgeschlossen. Der IASB gab Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) am 12. Mai 2014 heraus.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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April 2012 | IASB stimmt einem Vorschlag des IFRS Interpretations Committee zu, Änderungen an IAS 16 und IAS 38 im Rahmen ders jährlichen Verbesserungsprozesses vorzuschlagen | |
Oktober 2012 | IASB entschiedet, die Änderungen in einem separaten Entwurf vorzuschlagen | Entwurf wird Anfang Dezember 2012 erwartet |
4. Dezember 2012 | Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38) veröffentlicht | Ende der Kommentierungsfrist: 2. April 2013 |
12. Mai 2014 | endgültige Änderungen Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38) veröffentlicht | anzuwenden auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen |