Änderung an IAS 19 – Abfindungsleistungen

Hintergrund

Im Juni 2005 veröffentlichte der Board einen Entwurf zu Änderungen an IAS 19, in dem es um die Bilanzierung von Abfindungsleistungen ging; der Entwurf wurde gemeinsam mit Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen veröffentlicht. Im Hinblick auf Abfindungsleistungen schlug der IASB Folgendes vor:

  • Abfindungsleistungen, bei denen Arbeitnehmer ermuntert werden, freiwillig aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden (freiwillige Abfindungsleistungen), sollten dann angesetzt werden, wenn die Arbeitnehmer das Angebot des Unternehmens über diese Leistungen angenommen haben.
  • Abfindungsleistungen, die im Rahmen einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch das Unternehmen gewährt werden (unfreiwillige Abfindungsleistungen), sollten dann angesetzt werden, wenn das Unternehmen den betroffenen Arbeitnehmern seinen Plan auf Beendigung bekannt gemacht hat und der Plan bestimmten Bedingungen erfüllt, es sei denn, dass die unfreiwilligen Abfindungsleistungen im Austausch gegen zukünftige Leistungen auf Seiten des Arbeitnehmers gewährt werden (d.h. sie also faktisch 'Bleibeprämien' darstellen). In solchen Fällen ist die Schuld für diese Leistungen über den zukünftigen Leistungszeitraum zu erfassen.

Im Oktober 2009 entschied der Board vorläufig, diese Änderungen an IAS 19 eigenständig abzuschließen und, dass Unternehmen die Änderungen für Geschäftsjahre anwenden sollten, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig sein sollte.

 

Aktueller Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB gab die geänderte Fassung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer am 16. Juni 2011 heraus.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
30. Juni 2005 Standardentwurf Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 'Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen' und IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist am 28. Oktober 2005
2. Juni 2011 Nahezu endgültiger Entwurf der geänderten Fassung von IAS 19 veröffentlicht
16. Juni 2011 IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in geänderter Fassung herausgegeben Tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen

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