Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9

Hintergrund

Auf der IASB-Sitzung im November 2011 hatte der Stab dem Board empfohlen, die Vornahme von Verbesserungen an IFRS 9 Finanzinstrumente im Hinblick auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zu erwägen.

Dabei wurde der Board vor allem gebeten, die Wechselwirkung des Klassifizierungs- und Bewertungsmodells für finanzielle Vermögenswerte mit dem Projekt zu Versicherungsverträgen zu betrachten, und wurde außerdem gebeten, die Einführung einer neuen Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte Schuldinstrumente zu prüfen.

Darüber hinaus wurde darum gebeten, Anwendungssachverhalte zu erwägen, die von Unternehmen identifiziert wurden, die IFRS 9 bereits vorzeitig anwenden oder dabei sind, wobei der Schwerpunkt auf zusätzlichen Leitlinien liegen sollte, die Anwender bei der Anwendung der Beurteilung des Geschäftsmodells und der Beurteilung der Merkmale der vertraglichen Kapitalflüsse von finanziellen Vermögenswerten helfen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Der IASB hat am 24. Juli 2014 die endgültige Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente herausgegeben, in die begrenzte Änderungen an den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte sowie ein neues Modell der erwarteten Verluste aufgenommen wurden.

Mit der endgültigen Fassung des Standard wird eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte Schuldinstrumente eingeführt, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • die Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das weder ausdrücklich darauf abzielt, die Vermögenswerte zu halten, noch ausdrücklich darauf abzielt, sie zu veräußern; und
  • die vertraglichen Bedingungen des Vermögenswerten führen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Rückzahlungen des Nominals und Zinszahlungen darstellen.

Mit dem Standard werden auch Leitlinien eingeführt, die Anwendung der Beurteilung des Geschäftsmodells und der Beurteilung der Merkmale der vertraglichen Kapitalflüsse von finanziellen Vermögenswerten gelten.

 

Projektmeilensteine

ZeitpunktEntwicklungKommentare
November 2011 Projekt vorläufig in das Arbeitsprogramm aufgenommen
28. November 2012 Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010)) herausgegeben Ende der Kommentierungsfrist: 28. März 2013
24. Juli 2014 endgültige Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente herausgegeben IFRS 9 (2014) wurde als vollständiger Standard herausgegeben und umfasst alle Vorschriften, die in früheren Teilveröffentlichungen enthalten waren, sowie das neue Wertminderungsmodell der erwarteten Verluste und zusätzliche begrenzte Änderungen bei den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte.

Mit diesen Änderungen wurde das umfassende Projekt des IASB zu Finanzinstrumenten abgeschlossen. Die endgültige Fassung von IFRS 9 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. (Vorzeitige Anwendung ist zulässig, setzt aber ggf. eine Übernahme für die Anwendung in einem bestimmten Rechtskreis voraus.)

 

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