Verbarwertung (Abzinsung)

Hintergrund

Das International Accounting Standards Committee (IASC) hatte auf eine Veröffentlichung eines Thesenpapiers (Issues Paper) im Jahr 2001 hingearbeitet. Unter dem neuen IASB erscheint es wahrscheinlicher, dass dieses Projekt Teil des neuen Projekts zu Bewertungen wird.

 

Wesentliche Sachverhalte

  • Wann sollten Vermögenswerte und Schulden mit dem Barwert bewertet (abgezinst) werden?
  • Wie sollte der Barwert in jenen International Accounting Standards (IAS) bestimmt werden, die eine Abzinsung vorschreiben oder gestatten?
  • Wie sollte die Auswirkung der Durchführung einer Abzinsung im Abschluss ausgewiesen und angegeben werden?

Abzinsungssachverhalten sind in vielen IASC-Projekten aufgetreten, darunter jenen zu Ertragsteuern (IASC beschloss, latente Steuern nicht auf Grundlage des Barwerts zu bemessen), Leistungen an Arbeitnehmer (Pensionsverplichtungen werden zum Barwert angesetzt), Wertminderungen von Vermögenswerten (der Nutzungswert stellt eine Barwertbemessung dar), Rückstellungen (Barwert und Erwartungswert treten hier zusammenhängend auf) sowie Finanzinstrumenten.

In dem IASC-Projekt versucht man, einheitliche und praktikable Kriterien dafür zu entwickeln, wann eine Abzinsung sachgerecht ist und wie die Bemessung zum Barwert vorgenommen werden sollte. Das Projekt kann möglicherweise zu Änderungen am Rahmenkonzept des IASC, einem eigenständigen Standard zu Abzinsung und/oder zu Änderungen bestehender Standards führen.

 

Vorläufige Schlussfolgerungen des Lenkungsausschusses

Der IASC-Lenkungsausschuss zum Barwertprojekt hatte eine Thesenpapier entwickelt, mit dem die öffentliche Meinung eingeholt werden sollte Der Ausschuss erzielte eine Reihe vorläufiger Schlussfolgerungen. Die gewichtigste Schlussfolgerung war die, dass Barwertprinzipien bei allen Bewertungen zur Anwendung kommen sollten, die auf zukünftigen Zahlungsströmen fußen, es sei denn, dass die Auswirkung einer Verbarwertung unwesentlich ist.

Der Lenkungsausschuss kam ferner zu dem Schluss, dass der Abzinsungssatz einen aktuellen Marktzinssatz und die Risiken widerspiegeln sollte, die dem jeweiligen Vermögenswert resp. der Verbindlichkeit anhaften, und nicht der Grenzfremdkapitalzins oder die Kapitalkosten des Unternehmens. Für jede künftige Periode sollte ein anderer Abzinsungssatz verwendet werden, um die Auswirkungen der Zinsstrukturkurve wiederzugeben, obgleich die Verwendung eines einzigen Zinses eine vernünftige Approximation darstellen mag.

 

IASB

Das Projekt ist Teil des gemeinsam von IASB und FASB verfolgten Projekts zum Rahmenkonzept (Phase C: Bewertung) geworden.

 

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